Flug­ha­fen­mit­ar­bei­ter*in

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Transport & Verkehr

Wie werde ich Flug­ha­fen­mit­ar­bei­ter*in?

Flughafenarbeiter*innen sind für verschiedene Abfertigungstätigkeiten im Rahmen des Flugverkehrs (Abflug bzw. Landung) zuständig. Sie betanken das Flugzeug, rollen die Gangways heran, verladen Frachtgüter und Gepäckstücke und sortieren sie auf Förderbänder. Sie fahren die Fluggäste mit Shuttle-Bussen zum Flugzeug bzw. docken das Flugzeug an die Fahrgastbrücken an, damit die Passagier*innen bequem ein- und aussteigen können, ohne durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt zu werden. Im Winter achten sie darauf, dass Flugzeuge und Pisten schnee- und eisfrei bleiben. Flughafenarbeiter*innen arbeiten auf Flughäfen im Team mit Berufskolleg*innen und Techniker*innen und Mitarbeiter*innen von Fluggesellschaften zusammen.

Siehe auch die Spezialisierungen:

  • Ramp Agent
  • Terminal Guide

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Arbeiten als Flughafenmitarbeiter*in

Arbeitsumfeld

Flughafenarbeiter*innen weisen die Flugzeuge nach der Landung in ihre Parkposition ein und sichern das gelandete Flugzeug. Sie be- und entladen das Flugzeug mit Gepäck und sonstiger Fracht und bringen diese von oder zu den Schaltern und Sortieranlagen. Flughafenarbeiter*innen sind weiters für die Umrüstung und Versorgung der Luftfahrzeuge (mit Lebensmittel, Treibstoff etc.) sowie für die Reinigung der Pisten von Schmutz, Eis und Schnee zuständig.

Flughafenarbeiter*innen fahren die Fluggäste mit Shuttle-Bussen zum Flugzeug bzw. holen sie von dort ab. Sie docken das Flugzeug an Gangways oder Fahrgastbrücken an, damit die Passagier*innen bequem ein- und aussteigen können, und ziehen bzw. schieben die Flugzeuge beim Abflug mit Luftfahrzeugschleppern auf die Rollbahn.

Bei der Arbeit kommt eine Vielzahl technischer Geräte und Sonderfahrzeuge zum Einsatz, die von den Flughafenarbeiter*innen teilweise selbst gereinigt und gewartet werden. Je nach Einsatzgebiet werden in diesem Beruf auch körperlich schwere Arbeiten ausgeführt, die auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen und teilweise im Freien ausgeübt werden müssen.

Aufgaben

  • Flugzeug nach der Landung in die entsprechende Position am Flugfeld einweisen
  • Flugzeug mit Hilfe von speziellen Sicherheitsvorrichtungen sichern, Gangways andocken
  • Flugzeug mit den für den Flug notwendigen Betriebsmitteln versorgen (Strom, Druckluft, Wasser, Treibstoff)
  • Gepäck von und zu den Gepäcksortieranlagen und -schaltern transportieren, Container, Paletten u. ä. be- und entladen
  • Flugzeug mit Gepäck, Fracht, Post, Bordverpflegung und sonstigem Ballast ent- und beladen; Müll und Abwasser entsorgen, eventuell Flugzeuge umrüsten (z. B. von Fracht- auf Passagierbetrieb)
  • Passagiere vom gelandeten Flugzeug oder zum startenden Flugzeug fahren
  • abfliegende Flugzeuge auf die Rollbahn schleppen
  • Sonderfrachten wie Tiere, Pflanzen, Geldtransporte oder Sonder- und Gefahrengüter abfertigen
  • Einhaltung der Ladebegrenzungen von Flugzeugen kontrollieren
  • Schwerlastteile, Gefahrengut und Tiere fachgerecht sichern
  • Einhaltung der länderspezifischen Sicherheitsvorschriften überwachen
  • Passagierlisten, Frachtbriefe und Wetterdaten bereitstellen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Flughafenarbeiter*innen verwenden eine Vielzahl technischer Geräte und Sonderfahrzeuge z. B. Lotsenfahrzeuge, Luftfahrzeugschlepper, Abfertigungsgeräte und Schneeräumgeräte, Enteisungsmaschinen, Fluggasttreppen sowie Werkzeuge zur Wartung dieser Geräte. Sie hantieren mit Gepäckstücken und anderer Luftfracht, bedienen Tankanlagen, Andocksysteme und Passagierbrücken.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Für den Beruf Flughafenarbeiter*in gibt es keine geregelte Ausbildung. Die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für diesen Beruf werden durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt. Je nach konkretem Einsatzbereich können Ausbildungen in technischen Berufen für den Berufseinstieg erforderlich sein. Meist sind außerdem Führerscheine für Sonderfahrzeuge erforderlich.

Weiterbildung und Spezialisierungen

Flughafenarbeiter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und weiter zu entwickeln.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) führen in vielen relevanten Themenbereiche Kurse und Lehrgänge durch, etwa in Facility Management, Transport und Logistik.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken (z. B. neue Geräte und Anlagen, neue Fahrzeuge) führen Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber regelmäßig interne Schulungen zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen durch oder bieten Herstellerfirmen die Möglichkeit Schulungen vor Ort durchzuführen an. Auch Kommunikationskompetenzen, Fremdsprachenkenntnisse oder z. B. Sicherheitsstandards werden laufend intern geschult.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten beispielsweise eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen oder technischen Lehrberuf (z. B. Betriebslogistikkaufmann / Betriebslogistikkauffrau (Lehrberuf)) oder ein Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, z. B. Höhere technische Lehranstalten. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.