Le­bens­mit­tel­tech­ni­ker*in

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Lebens-, Genussmittel & Ernährung

Wie werde ich Le­bens­mit­tel­tech­ni­ker*in?

Lebensmitteltechniker*innen sind an der Erzeugung aller Arten von Lebensmitteln beteiligt. Sie wählen die erforderlichen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe aus (z. B. Fleisch, Gemüse, Gewürze, Zucker, Aromen), überprüfen deren Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie stellen die meist automatisierten Produktionsanlagen ein, bedienen und überwachen diese. Sie warten die Maschinen und Anlagen und führen einfache Reparaturen auch selbst durch.

Lebensmitteltechniker*innen arbeiten in Produktionshallen von Betrieben der Lebensmittelindustrie. Sie sind im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Fachkräften der Lebensmittelproduktion und -kontrolle tätig.

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Arbeiten als Lebensmitteltechniker*in

Arbeitsumfeld

Lebensmitteltechniker*innen steuern und überwachen in der Lebensmittelproduktion die Verarbeitung der Rohstoffe und kontrollieren, ob die erzeugten Nahrungs- und Genussmittel qualitativ hochwertig sind und den Normen des Lebensmittelgesetzes entsprechen. Von großer Bedeutung ist die Durchführung von Qualitätskontrollen während des gesamten Produktionsvorgangs: sie kontrollieren Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukten und die Lagerung der Produkte.

Lebensmitteltechniker*innen legen die Produktionsschritte fest und wählen die erforderlichen Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe aus. Mit spezifischer Software führen sie Mischungs-, Rezeptur- und Ausbeuteberechnungen durch. Sie bestücken die meist automatisierten Produktionsanlagen und programmieren die Anlagen und bedienen und überwachen sie während des Produktionsprozesses. Bei Störungen greifen sie sofort ein, analysieren die Fehlerursache und beheben den Fehler. Einfache Reparaturen führen Lebensmitteltechniker*innen selbst durch. Sie warten die Produktionsanlagen laufend, tauschen Verschleißteile aus, bauen Ersatzteile ein und verarbeiten Metalle, Kunststoffe und elektrotechnische Bauteile.

Neben dem technischen Produktionsprozess sind Lebensmitteltechniker*innen auch bei der Untersuchung von Lebensmittel beteiligt. Sie entnehmen die erforderlichen Proben und analysieren, ob die richtigen Mischungsverhältnisse der Inhaltsstoffe gesichert sind, keine Verunreinigungen vorliegen usw. Gemeinsam mit Verfahrenstechniker*innen und anderen Expert*innen planen und entwickeln sie Be- und Verarbeitungsmethoden für die Herstellung von Nahrungsmitteln. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören auch Fragen der Verderbnisanfälligkeit und der Haltbarmachung von Lebensmitteln.

Aufgaben

  • Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe (z. B. Fleisch, Gemüse, Wasser, Gewürze, Zucker, Geschmacksstoffe) auswählen und fachgerecht lagern
  • Qualitätskontrollen und Eignungskontrollen an den Rohstoffen durchführen
  • Produktion vorbereiten, Produktionsanlagen einstellen
  • Steuerungsdaten der Maschinen, wie z. B. Auslesen, Waschen, Zurichten, Zerkleinern, Mischen, Haltbarmachen eingeben
  • Materialien den Produktionsanlagen zuführen, die Anlagen bedienen bzw. überwachen
  • bei Störungen die Anlagen abschalten, Fehler suchen und beheben
  • Qualität der fertigen Produkte überprüfen, Proben entnehmen
  • Maschinen und Anlagen warten, reinigen und desinfizieren
  • einfache Reparaturen selbst durchführen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Lebensmitteltechniker*innen arbeiten mit Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffen, wie z. B. Fleisch, Gemüse, Obst, Gewürze, Zucker, Wasser und Geschmacksverstärker. Sie bedienen verschiedenste Maschinen zum Waschen, Zerkleinern, Kochen, Mischen, Haltbarmachen, Abfüllen und Verpacken der Produkte. Außerdem verwenden sie für Untersuchungen oder zur Haltbarmachung fertiger und halbfertiger Lebensmittel chemische Zusätze und labortechnische Utensilien (z. B. Gläser zur Probenentnahme, Teststreifen, Mess- und Analysegeräte).

Lebensmitteltechniker*innen führen Dokumentationen über Qualitäts- und Hygienekontrollen und setzen dazu spezielle Software-Programme ein und kennen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Lebensmittelkennzeichnungen, Inhaltsstoffe, Hygiene und Qualitätssicherung).

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Aus- & Weiterbildung

Weiterbildung und Spezialisierungen

Lebensmitteltechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Fachspezifische Weiterbildungen bietet insbesondere die Lebensmittelakademie des österreichischen Gewerbes an. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben fachlichen Themen auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an.

In vielen Betrieben der Branche werden zur Weiterbildung und Höherqualifizierung auch innerbetriebliche Kurse oder Lehrgänge durchgeführt. Manche Betriebe haben inzwischen auch eigene Akademien zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen eingerichtet.
Auch der Besuch von Fachtagungen, Branchenveranstaltungen (z. B. Messen, Exkursionen) und das Lesen von Fachmagazinen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer Entwicklungen in dem Bereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höhere Lehranstalten für Lebensmittel- und Biotechnologie sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige (Bio- und Lebensmitteltechnologie).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. Lebensmittelchemie, Verfahrenstechnik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

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