Ärz­t*in in Aus­bil­dun­g zu­m*r ­Fach­ärz­t*in im ­Son­der­fach A­n­äs­the­sie un­d In­ten­siv­me­di­zin - Kli­ni­k Flo­rids­dorf

Wiener Gesundheitsverbund
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Ausbildung
Wien, Österreich3 months ago
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Dein Aufgabengebiet

  • Du behandelst unter Einhaltung der Ausbildungsvorschriften Patient*innen auf den Intensiv- und Intermediate Care Stationen, in der Anästhesie- und Schmerzambulanz und im Aufwachraum.
  • Du erlernst allgemeine und rückenmarksnahe Regionalanästhesien sowie periphere ultraschallgezielte Nervenblockaden.
  • Du führst präoperative Risikoeinschätzungen und Patient*innenaufklärungen in der Anästhesieambulanz durch.
  • Du erlernst die Durchführung perioperativer akuter Schmerztherapien.
  • Du behandelst ambulante und stationäre Patient*innen mit chronischen Schmerzen in der Schmerzambulanz.

Dein Profil

  • Du verfügst über ein Doktorat der gesamten Heilkunde.
  • Du verfügst über eine abgeschlossene Basisausbildung.
  • Du verfügst über ausgezeichnete Deutschkenntnisse (C1) sowie gute Englischkenntnisse (B2) in Wort und Schrift.

Unser Angebot

  • Anstellung in Vollzeit (40 Wochenstunden)
  • vielfältiges und interessantes Aufgabengebiet
  • große Auswahl an Fort- und Weiterbildungen
  • flexible Arbeitszeiten
  • krisensicherer Arbeitsplatz
  • verbilligter Mittagstisch
  • Betriebskindergarten
  • Wohnmöglichkeit in einem unserer Personalwohnhäuser
  • gute Verkehrsanbindungen 

Für Mitarbeiter*innen, die bereits bei der Stadt Wien beschäftigt sind, ergibt sich die Entlohnung für die ausgeschriebene Stelle durch die Dienstposten- bzw. Funktionsbewertung und die entsprechende Einreihung im jeweiligen Gehaltssystem. 

Für neue Mitarbeiter*innen beträgt das Einstiegsgehalt bei Vollzeitbeschäftigung laut Wiener Bedienstetengesetz 4.278 € brutto monatlich. Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen bzw. gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.

Wir möchten den Anteil an Frauen in diesem Berufsfeld erhöhen und laden daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Es gelten die Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes.