Fachas­sis­ten­t/-in (w/m/d) ­Ar­beits­markt­zu­las­sun­g, ­Zen­tra­le ­Aus­land­s- un­d ­Fach­ver­mitt­lun­g (ZA­V), ­Ar­beits­or­t: Er­furt

TeilzeitVollzeit
  • Home Office:Teilweise möglich
  • Einstiegsgehalt:Ab € 3.150 bis € 3.240 brutto pro Monat
  • Berufserfahrung:0-2 Jahre
  • Startdatum:6/23/2026
  • Befristung:24 Monate
Bonn, Deutschlandvor etwa 15 Stunden

Der Arbeitsmarkt bewegt sich jeden Tag, wir bewegen mit – das ist unsere Verantwortung. Trends erkennen, mit Kolleginnen und Kollegen, Unternehmen und Politik die Initiative ergreifen und das Wichtigste: Menschen beruflich weiterbringen und unterstützen.

Werden auch Sie Teil des größten Netzwerkes am Arbeitsmarkt, der Bundesagentur für Arbeit. Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen. Dafür vermitteln und beraten wir Arbeitsuchende, unterstützen Unternehmen bei der Mitarbeitersuche und erbringen viele weitere Leistungen – wie zum Beispiel die Zahlung von Arbeitslosengeld.

Sie suchen eine Tätigkeit im sozialen Umfeld mit Kundenkontakt und vielseitigen Sachverhalten? Dann suchen wir Sie als Fachassistent/-in (w/m/d) Arbeitsmarktzulassung in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung.

Profil

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise im kaufmännischen Bereich oder in den Bereichen Verwaltung, Sozialversicherung oder Recht)
  • alternativ einen mittleren Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (idealerweise aus dem Umfeld Sozialversicherung, Verwaltung, Recht, Finanz- und Rechnungswesen oder Personalsachbearbeitung)
  • eine gute Auffassungsgabe für Gesetzestexte
  • eine positive Grundeinstellung gegenüber allen Menschen sowie eine hohe Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Aufgaben

  • Die Teams der Arbeitsmarktzulassung (AMZ) prüfen und entscheiden zum einen über Zustimmungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Ausübung einer Beschäftigung.
  • Eine weitere Aufgabe ist die nachträgliche Prüfung der Beschäftigungsbedingungen im Rahmen des erweiterten Auskunftsersuchens.
  • Sämtliche Entscheidungen folgen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben dem gesetzgeberischen Ziel, den Fachkräftebedarf durch Erwerbsmigration zu lindern, den Schutz ausländischer Arbeitnehmer vor Ausbeutung sicherzustellen und den inländischen Arbeitsmarkt zu schützen.
  • Allgemeines Arbeitsmarktzulassungsverfahren: Prüfung und Entscheidung von Zustimmungsanfragen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Ausübung einer Beschäftigung für Drittstaatsangehörige - Bearbeitung von nicht zustimmungspflichtigen Tatbeständen (z. B. „Blaue Karte EU", Ferienbeschäftigung, Praktika)
  • Fakultativbeteiligung
  • Auskunftsersuchen gemäß §39 Aufenthaltsgesetz, nachträgliche Prüfung der Beschäftigungsbedingungen, die im Rahmen der Antragstellung von Unternehmen angegeben wurden

Unser Angebot

Es handelt sich um eine gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für zwei Jahre sachgrundlos befristete Vollzeitstelle am Dienstort Erfurt. Auf die ausgeschriebene Vollzeitstelle können sich auch an Teilzeitbeschäftigung Interessierte bewerben.

Wir freuen uns besonders über die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen. Mit unserer Inklusionsvereinbarung setzen wir uns aktiv für Inklusion und Diversität ein: Bei uns ist jede*r 10. Beschäftigte ein Mensch mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellt. Dadurch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, z.B. bei der Gestaltung Ihres Arbeitsumfeldes: unsere technischen Berater*innen prüfen und unterstützen Sie bei der bedarfsgerechten Ausstattung Ihres künftigen Arbeitsplatzes. Wir bieten Ihnen nicht nur eine Stelle, sondern begleitet durch eine enge Zusammenarbeit mit unseren Schwerbehindertenvertretungen auch die Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung sowie vielfältige gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Unsere Dienstgebäude sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch dem privaten PKW zu erreichen.

  • eine strukturierte Einarbeitung unter kompetenter Begleitung von erfahrenen Fachkräften.
  • eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/batarifvertrag), die mindestens der Tätigkeitsebene V Entwicklungsstufe 1 (derzeit rund 3.150 € brutto, ab 01.05.2026 rund 3.240 €) entspricht. Es handelt sich um eine vorläufige arbeitgeberseitige Bewertung. Wenn Sie über einschlägige Berufserfahrung verfügen (d. h. die beschriebenen Aufgaben bei anderen Arbeitgebern im Wesentlichen bereits ausgeübt haben und hierüber entsprechende Nachweise vorlegen), können Sie ggf. auch mit einem Gehalt nach einer höheren Stufe einsteigen.
  • die Zahlung weiterer Gehaltskomponenten (z.B. Jahressonderzahlung, ggf. zusätzliche monatliche Zulagen).
  • flexible Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung von Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten der Dienststelle.
  • eine Personalpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert und ihre Beschäftigten z.B. mit Hilfe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt.
  • eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge, die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen.
  • viele Möglichkeiten und Angebote, Ihre Fähigkeiten sinnvoll einzusetzen und weiter zu entwickeln, z.B. verschiedene Personalentwicklungsprogramme.
  • für Menschen mit Behinderungen die Gestaltung einer barrierefreien Arbeitsumgebung, damit sie ihre Kompetenzen optimal nutzen können.

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich um eine gemäß § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für zwei Jahre sachgrundlos befristete Vollzeitstelle am Dienstort Erfurt. Aus arbeitsrechtlichen Gründen können gem. § 14 Abs. 2 TzBfG nur Bewerbende berücksichtigt werden, die noch nicht bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt waren. Eine erneute Beschäftigung ist ggfls. trotzdem möglich, wenn das 52. Lebensjahr vollendet ist und vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses z. B. Beschäftigungslosigkeit im Sinne von § 138 Absatz 1 Nr. 1 des Dritten Sozialgesetzbuches vorgelegen hat (Befristung gemäß § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Die Auswahlgespräche finden am 23.06.2026 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Karriereportal und klicken in dieser Stellenausschreibung auf den roten Button "Bewerben". Erstellen Sie sich ein Bewerberprofil. Formulieren Sie ein Motivationsschreiben. Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen gebündelt in möglichst wenig einzelnen Dateien in Ihrem Bewerberprofil hoch.

Dazu zählen: Lebenslauf, Ausbildungs-/Studienabschluss, Vollständige Arbeitszeugnisse, Ggf. SB-Ausweis/Gleichstellungsnachweis.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail leider nicht angenommen werden können.

Bei technischen Problemen rufen Sie bitte unsere gebührenfreie Hotline an: 0800/4 5555 01. Für Fragen zu dieser Ausschreibung stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0911 177 7036 zur Verfügung.

Über Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in­nen: Häufig gestellte Fragen

Was macht ein Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in?

Du weißt wie wichtig die richtige Ausbildung und eine gut überlegte Berufswahl für dein späteres Leben ist und möchtest daher anderen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen? Dann ergreife die Chance und werde Bildungs- und Berufsberater*in. Denn in diesem Beruf zählt es zu deinen Aufgaben Jugendliche und Erwachsene über berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren und beraten. Dabei gehst du auf die jeweilige Lebenssituation der Arbeits- bzw. Ausbildungssuchenden ein, wobei du über die Arbeitsmarktsituation, die Berufsaussichten, die Ausbildungsangebote sowie die jeweiligen Förderungsmöglichkeiten bestens Bescheid weißt. Wenn du in Arbeitsämtern, wie in Österreich dem Arbeitsmarktservice (AMS) tätig bist, gehört auch die Vermittlung von Arbeit zu deinen Hauptaufgaben. Mit der ständig komplexer werdenden Bildungs- und Berufslandschaft, steigen auch die Anforderungen an dich. Neben umfassenden Einzelberatungsgesprächen halten Bildungs- und Berufsberater*in auch Vorträge, z.B. vor Schulklassen, organisieren Veranstaltungen wie z. B. Berufsmessen und arbeiten – im Fall der Beratung von Jugendlichen – eng mit Eltern und Schulen zusammen. In Arbeitsämtern vermitteln Bildungs- und Berufsberater*in auch Lehrstellen oder vermitteln Maßnahmen zur Fortbildung oder Umschulung.

Worunter sind Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in­nen noch bekannt?
Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in­nen sind auch bekannt als: Bildungsberater*in, Berufsberater*in, Karriereberater*in, Laufbahnberater*in, Trainer*in für Bildungs- & Berufsberatung
Welche Skills benötigt man als Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in?
Um ihre Tätigkeit gut ausführen zu können, benötigen Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in­nen grundsätzlich folgende Hard Skills:

Kenntnisse des Bildungssystems
Fördermöglichkeiten


Außerdem sollte ein Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in gewisse Soft Skills mitbringen:

Beratungskompetenz
Sozialkompetenz
Kontaktfreudigkeit
Empathie
Verantwortungsbewusstsein
Geduld
Problemlösungskompetenz
Belastbarkeit
Arbeitsmarktkenntnisse
Berufsbildkenntnisse

Welche Schulfächer sind für einen angehenden Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in relevant?
Für die meisten Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in­nen ist es hilfreich, an folgenden Schulfächern Interesse zu haben: Psychologie, Deutsch, Geografie, Wirtschaft, Berufsorientierung
In welchen Tätigkeitsfeldern arbeiten Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in?
Bil­dungs­- & Be­rufs­be­ra­ter*in­nen arbeiten in der Regel in folgenden Tätigkeitsfeldern:

Arbeiten mit Kontakt zu Menschen, Arbeiten in Kundenservice & -Betreuung, Arbeiten im Verhandeln & Lehren