Hun­de­füh­rer*in

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Landwirtschaft, Tiere & PflanzenRecht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Hun­de­füh­rer*in?

Hundeführer*innen sind auf die Arbeit mit Hunden spezialisierte Expert*innen der Polizei, des Bundesheeres, von Sanitäts-, Rettungs- oder Bergrettungsdiensten. Sie trainieren und arbeiten laufend mit den ihnen anvertrauten Hunden und wiederholen die in der Abrichtung (siehe auch Hundetrainer*in) erlernten Befehle. Im Einsatz suchen sie mit ihren Hunden Verschüttete (z. B. Erdbeben- oder Lawinenopfer) und Vermisste. Sie unterstützen bei der Verbrechens- und Terrorbekämpfung, indem sie mit den Hunden Sprengstoffe, Suchtmittel und andere verbotene Substanzen oder auch Verdächtige aufspüren oder sind bei der Sicherung von Großereignissen (z. B. Sportveranstaltungen, Demonstrationen oder auch Staatsbesuchen) tätig, wo sie laufend Kontrollgänge mit den Hunden durchführen. Auch bei Wachdiensten werden Hundeführer*innen eingesetzt.

Hundeführer*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und anderen Expert*innen von Polizei, Rettung, Bergrettung, Feuerwehr oder Bundesheer. Sie sind sehr viel im Freien und auch bei schlechter Witterung tätig. Bei Katastropheneinsätzen (z. B. Erdbeben) kommen sie auch immer wieder im Ausland zum Einsatz.

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Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung zum/zur Hundeführer*in erfolgt im Rahmen von Kursen im jeweiligen Stammberuf der künftigen Hundeführer*innen (z. B. bei der Polizei, beim Bundesheer, Sanitätsdiensten und Bergrettung). In der Regel wird für die Ausbildung eine mehrjährige Berufserfahrung im Stammberuf vorausgesetzt.