Phar­ma­re­fe­ren­t*in

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Gesundheit, Medizin & PflegeBeratung & Service

Wie werde ich Phar­ma­re­fe­ren­t*in?

Pharmareferent*innen beraten Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen und Apotheker*innen zu pharmazeutischen Produkten sowie deren Anwendung, Wirkungsweisen und etwaigen Unverträglichkeiten. Sie arbeiten im Außendienst für pharmazeutische Herstellungsbetriebe. Dabei besuchen sie vor allem die Ärzt*innen, zum Teil auch Apotheker*innen vor Ort in den Praxen, Krankenhäusern und (Krankenhaus-)Apotheken. Aus Musterkoffern präsentieren sie ihr Sortiment und besprechen mit den Ärzt*innen die Anwendung, Wirkung und Nebenwirkungen. Dabei achten sie besonders darauf, nur die Angaben weiterzugeben, die ausdrücklich in den Fachinformationen zum Medikament enthalten sind. Pharmareferent*innen sind viel unterwegs und haben engen Kontakt zu Ärzt*innen und medizinischem Fachpersonal.

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Arbeiten als Pharmareferent*in

Arbeitsumfeld

Pharmareferent*innen beraten ihre Kund*innen und geben genaue Informationen über neue Medikamente, deren Anwendungsmöglichkeiten, Dosierung, Gewöhnungseffekte, Nebenwirkungen und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Präparaten. Dabei halten sie sich streng an die Angaben die in den Fachinformationen zum jeweiligen Medikament enthalten sind. Sie arbeiten im Bereich der Human- oder Tiermedizin.

Pharmareferent*innen sind die Beratungsrepräsentanten von pharmazeutischen Unternehmen. Sie vertreten ihre Arbeitgeber gegenüber Krankenhäusern, Arztpraxen, veterinärmedizinischen (= tiermedizinischen) Einrichtungen und Apotheken. Ihr Aufgabenspektrum umfasst sowohl die Bewerbung bestehender, als auch die Einführung neuer Produkte, wobei sie umfassende Informationsarbeit leisten. Dazu führen sie in regelmäßigen Abständen Kund*innenbesuche durch, bei denen sie Musterexemplare, medizinische Unterlagen und Kataloge mitführen und vorstellen. In Ausnahmefällen dürfen sie auch Ärztemuster abgeben. Eine wichtige Aufgabe der Pharmareferent*innen ist die ständige Weiterbildung durch die Teilnahme an medizinischen Kongressen, Firmenbesprechungen und inner- und außerbetrieblichen Fortbildungsveranstaltungen.

Werden den Pharmareferent*innen in ihren Besprechungen mit Ärzten Qualitätsmängel der Medikamente oder bisher nicht bekannte Nebenwirkungen, Gewöhnungseffekte oder Wechselwirkungen mitgeteilt, müssen sie diese unverzüglich an ihre Auftraggeber*innen melden (Meldepflicht).

Aufgaben

  • Kontakte mit Kund*innen herstellen und pflegen
  • Termine vereinbaren und koordinieren, Besuchsrouten planen
  • Musterkoffer, Proben und Exemplare von Medikamenten, Arzneimittel präsentieren und erläutern
  • Anwendungsbereiche, Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Risiken der Medikamente und Arzneimittel erklären
  • Arzneimittelmuster zur Verfügung stellen
  • Werbematerialen, Prospekte, Infobroschüren verteilen
  • Kund*innendatenbanken führen
  • Fortbildungsveranstaltungen für Kund*innen organisieren und durchführen
  • laufend selbst weiterbilden

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Pharmareferent*innen führen bei ihrer Arbeit im Außendienst, wenn sie ihre Kund*innen besuchen, so genannte Musterkoffer mit, in denen sie Probeexemplare, Informations- und Werbematerialien aufbewahren. Für ihre Berichte verwenden sie Vordrucke für Besuchsprotokolle, Musterbestandslisten, Umsatzstatistiken usw. Da ihre Hauptaufgabe in der Repräsentation der pharmazeutischen Produkte besteht, brauchen sie auch ein sicheres und gepflegtes Auftreten. Sie sind vorwiegend im Außendienst tätig und arbeiten daher mit mobilen Geräten wie z. B. Laptops und Mobiltelefonen.

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Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Um den Beruf des Pharmareferenten / der Pharmareferentin in Österreich ausüben zu dürfen, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium aus den Studienrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie
  • Pharmareferentenprüfung gem. § 72 Abs. 1 Zi 2 AMG (Arzneimittelgesetz)
  • Meldung an das Bundesministerium für Gesundheit, dass der Beruf schon bisher ausgeübt wurde und auch in Zukunft ausgeübt werden soll. Diese Meldung musste bis 30.9.1984 erfolgt sein (gem. § 94 AMG)
  • die Person eine Qualifikation einer sachkundigen Person gem. § 7 Arzneimittelbetriebsordnung (AMBO) aufweist
Nähere Informationen zur Pharmareferent*innenprüfung finden Sie auf der Homepage des Verbandes der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig).

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