Bin­nen­schiff­fah­rer*in

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Transport & Verkehr

Wie werde ich Bin­nen­schiff­fah­rer*in?

Fachkräfte für Binnenschifffahrt (Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt) steuern und bedienen Schiffe zur Personen- und Güterbeförderung in Binnengewässern (Flüsse, Seen). Sie be- und entladen die zu befördernden Güter ("Löschen") und verankern das Schiff im Hafen. Außerdem reinigen sie das Schiff und erledigen Wartungsarbeiten. Während der Fahrten führen sie Wachdienste (vor allem in der Nacht) und sonstige für die Fahrt erforderliche Tätigkeiten wie Schleusenarbeiten durch und führen Signal- und Flaggendienste aus. Im Rahmen der Personenbeförderung betreuen sie Fahrgäste, sie assistieren beim Check-In, beim Verladen von Gepäck und stehen für Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt arbeiten auf Gütertransportschiffen und auf Personenschiffen, die Binnenwasserstraßen befahren. Dabei arbeiten sie mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und Hilfskräften zusammen. Je nach Unternehmen und Einsatzgebiet sind sie auch für längere Zeiträume unterwegs.

Arbeiten als Binnenschifffahrer*in

Arbeitsumfeld

Eine der wichtigsten Aufgaben von Fachkräften für Binnenschifffahrt (im weiteren Matrose / Matrosin) im Bereich der Güterbeförderung ist das Be- und Entladen ("Löschen") des Schiffes. Dabei kontrollieren sie regelmäßig den Ladetiefgang anhand von Skalen an der Außenseite des Schiffes, um einseitige Gewichtsverteilungen zu vermeiden. Bei der Zusammenstellung eines Schiffsverbandes werden antriebslose Lastkähne (Fracht- oder Tankkähne) mittels dicker Stahldrahtseile mit einem Antriebsschiff verkoppelt ("verheftet"). Je nachdem, ob das Antriebsschiff vorne oder hinten platziert ist, handelt es sich um einen Schleppschiff- oder um einen Schubschiffverband.

Auf Personenschiffen assistieren Matrosen und Matrosinnen im laufenden Schiffsbetrieb, beim An- und Ablegen, und helfen darüber hinaus bei der Betreuung der Fahrgäste mit, insbesondere beim Boarding. Für den Aus- und Einstieg der Fahrgäste legen sie im Hafen einen Steg zwischen Schiff und Anlegestelle. Sie nehmen Gebäck entgegen und verstauen dieses sachgerecht im Laderaum. Bei Unfällen und Notfällen sind sie in der Lage Erste Hilfe zu leisten und andere Notmaßnahmen (wie z. B. Schutzausrüstung und Rettungsmittel zur Verfügung stellen, Rettungsboote klar machen) in die Wege zu leiten.

Matrosen und Matrosinnen kennen die wichtigsten Strom- und Fahrwasserverhältnisse der Binnengewässer, führen Signal- und Flaggendienste aus und wissen über die Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes und der Schifffahrts- und Wasserpolizeivorschriften Bescheid.

Aufgaben

  • beim Führen von Schiffen mit und ohne Triebkraft auf Wasserstraßen und im Hafen mitwirken
  • Schiffe zur Fahrt fertigmachen
  • Maschinen, Anlagen und Einrichtungen an Bord betreiben
  • Schiff mit Wurfleinen und Drahtseilen an den Anlegeplätzen im Hafen befestigen
  • Lade- und Löscharbeiten durchführen
  • Schiffsverbände zusammenstellen und -koppeln
  • Nachrichtenübertragungsanlagen (z. B. Schiffsfunk) bedienen
  • regelmäßige Funktionskontrollen an elektrischen und mechanischen Anlagen durchführen
  • Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (z. B. Streichen der Schiffsteile mit Holz- und Rostschutzmitteln) durchführen
  • äußere Einflüsse, Gegebenheiten und unvorhergesehen auftretende Gefahren erkennen und darauf rasch und richtig reagieren
  • Rettungsmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen durchführen
  • Umgang mit Kund*innen (z. B. Speditionen, Frächtern), Behörden und mit Passagieren

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Matrosen und Matrosinnen für Binnenschifffahrt verwenden Navigationshilfen (z. B. Echolot, Kompass, Funk, Karten). Sie sind bestens mit den elektronischen, elektrischen und mechanischen Anlagen eines Schiffes vertraut und arbeiten mit Wurf- und Stahldrahtseilen, Schmier- und Treibstoffen und diverser Sicherheitsausrüstung. Sie be- und entladen das Schiff oder antriebslose Lastkähne mit Frachten. Bei Wartungsarbeiten benutzen sie z. B. Lacke, Frostschutzmittel und Pinsel.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Allgemeine Schifffahrt, Binnenschifffahrt
  • Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
  • Fracht- und Güterbeförderung
  • Lade- und Löscharbeiten, Ladungsumschlag, Ladungsstauung
  • Maschinen-, Werkzeug- und Gerätekunde
  • Hafenmanöver, An- und Ablegen
  • Schiffstechnik, Bordtechnik
  • Navigation, GPS, Funk- und Nachrichtentechnik; nautische Kommunikation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit, Brandschutz, Erste Hilfe
  • Umweltschutz, Recycling
  • Wartung, Instandhaltung, Reparatur
  • Qualitätssicherung, QualitätskontrolleDigitales Arbeiten; Software und digitale Anwendungen

Weiterbildung und Spezialisierungen

Fachkräfte für Binnenschifffahrt (Matrosen / Matrosinnen für Binnenschifffahrt) sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Weiterbildungsmöglichkeiten für Matrosen und Matrosinnen im technischen Bereich, z. B. in GPS-Technik, Navigation, Arbeits- und Betriebssicherheit, aber auch im kaufmännichen/betriebswirtschaftlichen Bereichen, wie z. B. Buchhaltung und Kostenrechnung an. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

In vielen Betrieben der Binnenschifffahrt werden innerbetriebliche Kurse und Schulungen, z. B. in Schiffstechnik, Bordtechnik, nautische Kommunikation, Schiffsmanöver usw. durchgeführt. Auch die Ausbildung zum/zur Schiffskapitän*in oder Schiffssteuermann / Schiffssteuerfrau stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.