Förs­ter*in

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Landwirtschaft, Tiere & Pflanzen

Wie werde ich Förs­ter*in?

Förster*innen pflegen die bestehenden Waldbestände und das Wild. Sie planen und organisieren alle im Forstgebiet anfallenden Arbeiten und teilen Fachkräfte und Hilfskräfte ein. Sie vermessen die Waldbestände nach Größe und Zustand und erstellen Pläne zur Bewirtschaftung und Nutzung der Waldflächen. Sie überwachen und regulieren den Wildbestand. Außerdem sind sie mit verwaltungstechnischen Arbeiten befasst, führen Betriebsbücher und Telefon- und Schriftverkehr mit Behörden und Kammern. Förster*innen sind in leitender Funktion in privaten oder staatlichen Forstbetrieben tätig, wo sie die Forst-, Jagd und Fischereiaufsicht inne haben. Sie arbeiten mit Forstwart*innen, Forstfacharbeiter*innen, mit Landwirt*innen, Berufsjäger*innen und Mitarbeiter*innen von Behörden zusammen.

Arbeiten als Förster*in

Arbeitsumfeld

Die Aufgaben- und Tätigkeitsfelder von Förster*innen sind sehr umfangreich. Zu ihren wichtigsten Aufgabenfeldern gehören die Wald-Wild-Ökologie, d.h. Waldbegrünung, Aufforstung und Naturverjüngung, Pflege und Schutz der Wälder, Forstgarten, Jagd und Fischerei. Sie sind auch für die Planung und Organisation der Holzschlägerung, die Forsttechnik und den Holzverkauf verantwortlich.

Im Bereich Betriebsführung und -verwaltung kümmern sie sich um die Liegenschaftsverwaltung, Betriebsleitung und Vermessungsarbeiten. Immer wichtiger wird der Natur- und Umweltschutz, in diesem Bereich sind sie zuständig für die Raumplanung, Hochlagenaufforstungen, Wildbach- und Lawinenverbauung und für Nationalparks.

Zu ihrem Beruf gehören auch viele Behördenaufgaben. Sie sind die Sachbearbeiter*innen und Forstsachverständigen bei Landesforstdiensten, Agrarbehörden, Finanzämtern, Ministerien, Behörden der Forstaufsicht und der Jagd- und Fischereiaufsicht. Weiters gehören Lehr- und Beratungstätigkeiten zu ihrem Beruf. Sie unterrichten an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen, Versuchsanstalten oder stellen im Zuge von Beratungstätigkeiten Gutachten aus.

Waldeigentümer*innen müssen ab einer Fläche von 500 Hektar eine/n Forstwart*in (siehe Forstwart*in), ab 3000 Hektar eine/n Förster*in anstellen (Bestellungspflicht). Förster*innen planen und leiten die Abwicklung von Schlägerungsarbeiten im Forstrevier. Sie erstellen Schlägerungspläne, nach denen Forstwarte und Forst(fach)arbeiter*innen Baumflächen fällen. Sie organisieren die Forstmaschinen, koordinieren den Einsatz der Arbeitskräfte und sorgen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Unter der Anleitung von Förster*innen werden neue Waldbestände angelegt und Aufforstungsarbeiten durchgeführt. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gewinnen sie Saatgut, bearbeiten den Boden und setzen Jungbäume ein, die in Baumschulen hochgezogen wurden. Sie sorgen für Pflege und Schutz der Waldbestände, zum Beispiel durch Ausschneiden von Gras, Unkraut oder dürrem Astwerk und führen Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und gegen Wildverbiss durch. Weiters planen und organisieren sie den Ausbau von Forstwegen und Lawinenschutzeinrichtungen.

Förster*innen weisen die forstwirtschaftlichen Fachkräfte und Hilfskräfte an, verteilen die anfallenden Arbeiten, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsergebnisse. Weiters erledigen Förster*innen kaufmännische und administrative Aufgaben. Sie kalkulieren Kosten und erstellen Abrechnungen, treffen Personalentscheidungen, leiten und wickeln Behördenaufgaben ab. Im Bereich der Jagdwirtschaft kontrollieren und überwachen sie den Wildbestand (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Steinböcke) im Forstgebiet. Sie führen Aufzeichnungen zum Entwicklungs- und Gesundheitszustand der Tiere, erstellen Abschusspläne, organisieren Jagdgesellschaften und koordinieren die Fischereiangelegenheiten.

Aufgaben

  • Holzerntearbeiten planen und organisieren; Schlägerungspläne erstellen, Fachkräfte und Hilfskräfte einteilen, Forstmaschinen und Forstmaschinenführer*innen anmieten
  • geschlägertes Holz nach Verwendungszweck sortieren, vermessen und kennzeichnen, Abtransportarbeiten überwachen
  • neue Waldbestände anlegen; Aufforstungspläne erstellen, Art der Bepflanzung und Jungbäume auswählen (z. B. Nadel- oder Laubhölzer), Fachkräfte und Hilfskräfte einteilen, Anpflanzungsarbeiten überwachen und kontrollieren
  • Pflanzenschutzmaßnahmen (z. B. gegen Wildverbiss, Schädlings- und Pilzbefall) durchführen
  • Forststraßen, Waldwege, Bachbrücken planen und anlegen, Wanderwege markieren; Wegflächen begradigen und befestigen, Gehölz und wuchernde Pflanzen entfernen
  • Landschaftspflegearbeiten und Naturschutzmaßnahmen durchführen (z. B. Wasserquellen, Bachläufe und Biotope pflegen, Heideflächen und Almen erhalten)
  • Arbeiten im Rahmen der Jagdwirtschaft planen und durchführen (z. B. Bauen von Hochsitzen und Futterkrippen, Auffüllen von Futterstellen)
  • Arbeiten im Rahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung planen und durchführen
  • Dokumente, Protokolle und Betriebsbücher führen, Behördenaufgaben erledigen; Telefon- und Schriftverkehr abwickeln
  • forstwirtschaftliche Maschinen, Werkzeuge und Geräte wie Funkgeräte und Mobilfunkgeräte, Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren, Motorsägen, Handsägen, Hacken, Schaufeln bedienen bzw. überwachen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Förster*innen überwachen die Bedienung forstwirtschaftliche Maschinen wie Seilwinden, Hydraulikkräne, Forsttraktoren und hantieren mit Geräten und Werkzeugen wie Motorsägen, Handsägen, Hacken, und Schaufeln. Sie hantieren mit Farben zur Kennzeichnung des Holzes, mit Jungbäumen (Setzlinge), Pflanzengut und Futter (Heu, Rüben, Getreide usw.) für die Wildtiere. Für ihre Verwaltungsaufgaben setzen sie Computer und Kommunikationsgeräte (Telefon, Mobiltelefon) ein, führen Tabellen, Kataster, Betriebsbücher (z. B. Schlägerungsaufzeichnungen) und Protokolle.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Für den Beruf der Förster*in ist in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung mit entsprechendem Schwerpunkt (z. B. Forstfachschule, Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft) oder ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium z. B. in Forstwirtschaft oder Forstwissenschaften erforderlich.

Nach zwei Jahren Betriebspraxis kann die Staatsprüfung für den Försterdienst abgelegt werden.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Forst- und Waldwirtschaft
  • Holzwirtschaft
  • Kulturtechnik
  • Waldbestandmanagement: Abholzung und Aufforstung
  • forstwirtschaftliche Maschinen
  • Werkzeug- und Gerätekunde
  • Jagdwirtschaft, Fischereiwirtschaft
  • Ökologie, Umweltschutz
  • Betriebswirtschaft
  • Forstrecht, Umweltrecht
  • Betriebs- und Arbeitssicherheit

Weiterbildung und Spezialisierungen

Förster*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Förster*innen:

  • Ökologie und Umweltschutz, nachhaltige Forstwirtschaft
  • Forstrecht, Umweltrecht
  • Arbeitssicherheit
  • Betriebswirtschaft