Ge­richts­dol­met­scher*in

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Recht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Ge­richts­dol­met­scher*in?

Gerichtsdolmetscher*innen arbeiten für Gerichte und Behörden wie zum Beispiel Polizei oder Asylbehörden. Sie dolmetschen Gespräche und Verhandlungen - insbesondere Gerichtsverhandlungen und übersetzen unterschiedliche Dokumente (Urkunden, Gutachten, Urteile usw.). Sie kommen zum Einsatz, wenn eine Partei (Kläger*in oder Angeklagte*r) nicht die Amtssprache des Gerichts bzw. der juristischen Institution spricht. Gerichtsdolmetscher*innen werden aber auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, zum Beispiel bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen oder anderen Dokumenten.

Gerichtsdolmetscher*innen arbeiten in Büros, in Besprechungs- und Gerichtsräumen sowie bei Kundinnen und Kunden vor Ort. Sie verwenden Fremd- und Fachwörterbücher, Lexika und Fachjournale. Allgemein beeidete Gerichtsdolmetscher*innen sind für alle Verfahren in denen sie tätig werden beeidet. Im Unterschied dazu werden in Ausnahmefällen Dolmetscher*innen auch "ad hoc" für ein bestimmtes Verfahren vereidigt.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Gerichtsdolmetscher*innen haben in der Regel ein Studium in Übersetzen/Dolmetschen absolviert. Es ist aber auch möglich, sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium anzueigenen. Für die Berufsausübung ist außerdem die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*innen erforderlich. Dafür ist folgende Berufspraxis nachzuweisen:

  • für Absolventen/Absolventinnen der Studienrichtung "Übersetzer- und Dolmetscherausbildung" ein Nachweis über eine zweijährige Berufstätigkeit als Übersetzer*in und Dolmetscher*in
  • für alle anderen Bewerber*innen ein Nachweis über eine fünfjährige Berufstätigkeit als Übersetzer*in und Dolmetscher*in
Die Berufspraxis muss unmittelbar in den der Eintragung vorangegangenen Jahren erworben worden sein.Die Eintragung erfolgt durch Antrag beim Präsidenten des Gerichtshofs erster Instanz jenes Sprengels, in dem der*die Bewerber*in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der beruflichen Tätigkeit hat.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gerichtsdolmetscher.at