Glas­ma­cher*in

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Holz, Papier, Glas & Keramik

Wie werde ich Glas­ma­cher*in?

Glasmacher*innen stellen Gläser und Glasprodukte (Vasen, Schüsseln, Krüge, Ziergegenstände etc.) aus Glasschmelze her. Man unterscheidet zwischen Handglasmachen (Glasbläserei) und Maschinenglasmachen. Beim Handglasmachen verwenden die Glasmacher*innen die sogenannte Glasmacher*innenpfeife, mit der sie ein Stück der erhitzten Glasschmelze aufnehmen und durch Einblasen von Luft und durch Bearbeiten mit verschiedenen Werkzeugen in die gewünschte Form bringen. Beim Maschinenglasmachen arbeiten sie an teil- und vollautomatisierten Glasherstellungsmaschinen. Glasmacher*innen sind in gewerblichen Werkstätten und industriellen Produktionshallen auf Arbeitsbühnen tätig. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und weiteren Fach- und Hilfskräften der Fertigung zusammen.

Arbeiten als Glasmacher*in

Arbeitsumfeld

Glas ist ein Werkstoff, dessen Grundbestandteile die Natur vor Jahrmillionen in Vulkanen erschaffen hat und dessen Herstellung vor über dreitausend Jahren entdeckt wurde. Hergestellt wird Glas zu über 50 % aus Quarzsand. Im Gemenge (=Gemisch der Glasrohstoffe) sind außerdem noch mineralische Naturstoffe wie Feldspat, Dolomit, Soda, Kalk, Salpeter u. a. enthalten. Bei einer Temperatur von 1500 Grad Celsius, der Temperatur flüssiger Lava, schmilzt dieses Gemisch zu Glas.

Beim Glasmachen unterscheidet man zwischen Handglasmachen und Maschinenglasmachen. Beim Handglasmachen entnehmen die Glasmacher*innen mit einer Glasmacher*innenpfeife einen Glastropfen bzw. Glasposten aus der zähflüssigen Glasmasse. Diesen formen sie durch Drehen, Blasen und Kühlen zur gewünschten Form. Dabei setzen sie auch Werkzeuge aus Metall, Holz oder Graphit ein, z. B. unterschiedliche Scheren, Bretter und Rinnen und Formen (Model). Nach diesen Formgebungsarbeiten tragen sie die fertigen Artikel mit langen Eisengabeln in den Kühlofen ein. Fertige Glasprodukte bei diesem Verfahren sind z. B. Trinkgläser oder Vasen.

Beim Maschinenglasmachen arbeiten Glasmacher*innen für die Glaserschmelzung, die Heißformgebung und Verarbeitung und Veredlung des Glases mit technischen Einrichtungen. Dabei bedienen, programmieren und überwachen sie teil- und vollautomatisierte Glasherstellungsmaschinen und -anlagen. Sie führen auch regelmäßig stichprobenartige Kontrollen an den jeweiligen Zwischenprodukten und dem Endprodukt durch und stimmen sich bei Bedarf mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten über Konsequenzen und zu ergreifende Maßnahmen aus den Ergebnissen der Qualitätskontrollen ab.

Aufgaben

  • Schmelzofen zur Herstellung der Glasschmelze bestücken, einstellen und steuern
  • glühende Glasmasse mit der Glasmacher*innenpfeife oder dem Hefteisen entnehmen und formen
  • Grundform eines Werkstückes mit der Glasmacher*innenpfeife aufblasen
  • Glas mit Formwerkzeugen wie Löffel, Motzklotz usw. formen
  • Stiele, Bodenplatten, Henkel und Verzierungen anbringen
  • Feinarbeiten an Gläsern durchführen
  • fertige Produkte stapeln und verpacken
  • Formen, Maschinen und Anlagen pflegen und instandhalten

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Glasmacher*innen verwenden für ihre Arbeit spezielle Automaten und Maschinen zum Glasblasen und -pressen, Heißvergütungsanlagen, Kühlöfen, Kaltvergütungsanlagen usw. Beim Handglasmachen verwenden sie Glasmacher*innenpfeifen, Wulgahölzer (spezielle Formlöffel), Streichhölzer, Eisengabeln (Eintraggabeln), Model, Scheren (z. B. Abschneid- und Rundscheren, Patzelscheren) und weitere Formwerkzeuge und Öfen.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Glasmacherei
  • Arbeitsvorbereitung
  • Skizzen- und Schablonenerstellung
  • Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken
  • Verglasung, Zierverglasung
  • Glasveredelung
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Werkzeug- und Materialienkunde
  • technische Dokumentation
  • Buchführung
  • Kund*innenberatung und -betreuung

Weiterbildung und Spezialisierungen

Glasmacher*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für Glasmacher*innen Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glaserzeugung (Glasbau, Hohlglasveredelung usw.), kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Betriebe der Glasmacherei führen außerdem zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.