Kran­ken­schwes­ter*pfle­ger

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Gesundheit, Medizin & Pflege

Wie werde ich Kran­ken­schwes­ter*pfle­ger?

auch bekannt als Krankenschwester, Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen pflegen und betreuen Patient*innen in Krankenhäusern, Ambulanzen, Hospizen und Pflegeheimen oder auch mobil zu hause. Sie wechseln Verbände, verabreichen auf ärztliche Anweisung Injektionen und Medikamente, sie waschen und lagern die Patient*innen und sind wichtige Ansprechpartner*innen für die Angehörigen. Sie erklären die pflegerischen Maßnahmen und unterweisen Patient*innen und Angehörige über die weitere Betreuung zu Hause.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit unterschiedlichsten Fachkräften aus dem medizinischen und sozialen Bereich (Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Hebammen, Sanitäter*innen usw.). Sie haben engen Kontakt zu ihren Patient*innen und deren Angehörigen.

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Arbeiten als Krankenschwester*pfleger

Arbeitsumfeld

Der Aufgabenbereich von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter, schwerkranker und sterbender Menschen. Die Schaffung einer Umgebung, in der sich die Patient*innen körperlich und seelisch wohlfühlen, gehört zu den Schlüsselaufgaben von Pflegefachkräften. Außerdem unterstützen und assistieren sie Ärztinnen und Ärzten bei Behandlungen.

Neben ihrer Pflegetätigkeit sind Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen auch mit Organisations- und Verwaltungsaufgaben betraut. Sie führen Datenbanken und Karteien, geben medizinische Daten in den Computer ein und erstellen Pflegeprotokolle mittels spezieller Software. Sie kontrollieren den Arzneimittelbestand und bestellen Medikamente bei Apotheken oder Pharmafirmen.

Die Arbeit von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen unterliegt strikten Arbeits- und Hygienevorschriften. Sie tragen Schutzkleidung wie Einweghandschuhe, Schutzkittel und bei Bedarf auch Mundschutz. Nach jeder Anwendung reinigen sie die diversen medizinischen Geräte und Instrumente mit Desinfektionsmitteln und Sterilisatoren. In Gesetzen ist genau festgelegt, welche Aufgaben Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen selbstständig und unter ärztlicher Aufsicht bzw. Anweisung ausführen dürfen. Für manche dieser Aufgaben sind Zusatzausbildungen erforderlich z. B. für Anästhesiepflege bzw. spezielle Ausbildungen wie z. B. in der Kinderkrankenpflege.

Aufgaben

  • Patient*innen zu Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen begleiten oder befördern
  • auf ärztliche Anweisung z. B. Untersuchungen vorbereiten; Medikamente, Injektionen, Infusionen vorbereiten und verabreichen; Blut abnehmen; Katheter und Magensonden legen; im Mund- und Rachenraum absaugen; Nähte und Klammern entfernen; Gipsverbände anlegen, abnehmen und korrigieren
  • Venenkanülen, Katheter, Magensonden etc. pflegen und dokumentieren
  • Infusionsleitungen spülen und Infusionen abhängen
  • einfache labor-chemische Befunderhebungen durchführen
  • Fieber messen und Fieberkurven übertragen
  • Puls und Blutdruck messen
  • EKG schreiben
  • Patient*innen bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Baden, Aufstehen, unterstützen und Hilfe leisten
  • Pflegepersonal und Hilfspersonal anweisen und koordinieren
  • Tätigkeiten im Bereich Organisation und Verwaltung durchführen, z. B. Arzneimittel lagern und bestellen, Datenbanken, Listen und Karteien führen, Pflegemaßnahmen und Genesungsverlauf dokumentieren
  • Patientlnnen und Angehörige auf die Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten, z. B. bezüglich der weiteren Pflegemaßnahmen zu Hause beraten, Dokumente und Rezepte ausfertigen
  • Patient*innen und Angehöhrige über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen informieren
  • bei der Pflegeforschung mitwirken

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Waschschüsseln, Nierenschalen und Bettschüsseln und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte und verwenden Materialien wie Verbände, Medikamente, Tabletten, Infusionen und Spritzen.
Im Officebereich führen sie Datenbanken, Karteien, Dokumente, Listen, Protokolle und Patientenbögen. Sie arbeiten an Computer und Laptop und bedienen Drucker, Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen.

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Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie an Fachhochschulen nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre.

Aufnahmebedingungen für Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege:

  • erfolgreiche Absolvierung von 10. Schulstufen
  • Aufnahmegespräch oder Aufnahmetest
  • gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit

Zugangsvoraussetzungen zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang:

  • allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation
  • berufsspezifische und gesundheitliche Eignung

Neben der Ausbildung in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege ist eine Erstausbildung auch in den Bereichen "Kinder- und Jugendlichenpflege" (siehe Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in) sowie "Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege" (siehe Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in möglich. Diese Ausbildungen können aber auch als Sonderausbildung aufbauend auf eine Ausbildung in der Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege absolviert werden.

Verkürzte Ausbildungsmöglichkeiten für:

  • Pflegehelfer*innen, 2 Jahre
  • Sanitätsunteroffiziere, 1 Jahr
  • Hebammen, 2 Jahre
  • Mediziner*innen, 1,5 Jahre
  • nach Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege oder Psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege, 1 Jahr

Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die Registrierung im Gesundheitsberuferegister.

Weiterbildung und Spezialisierungen

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind verpflichtet, sich über den jeweiligen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu informieren und danach zu handeln. Daher sind 40 Fortbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen. Die Krankenhäuser und Pflegeheime bieten vorwiegend betriebliche, aber auch berufliche Fortbildungen an.

Die Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen führt Sonderausbildungen, Weiterbildungen und Fortbildungen gemäß der Richtlinien des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) sowie Universitätslehrgänge für lehrende und leitende Pflegepersonen durch.

Weiterbildungsmöglichkeiten im Überblick:

  • Universitätslehrgänge für lehrende und leitende Pflegepersonen
  • Sonderausbildungen bestehen für folgende Tätigkeitsbereiche:
    • Kinder- und Jugendlichenpflege
    • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
    • Kinderintensivpflege
    • Anästhesiepflege
    • Pflege bei Nierenersatztherapie
    • Pflege im Operationsbereich
    • Krankenhaushygiene
    • Lehraufgaben
    • Führungsaufgaben
  • Weiterbildungen für leitende Pflegepersonen, onkologische Pflege, kardiologische Pflege, Pflege psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher, geriatrische Pflege, Praxisanleitung

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