Le­bens­- & ­So­zi­al­be­ra­ter*in

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Wie werde ich Le­bens­- & ­So­zi­al­be­ra­ter*in?

Lebens- und Sozialberater*innen beraten und betreuen gesunde Einzelpersonen, Paare, Familien, Teams oder Gruppen in Fragen der Persönlichkeitsentwicklung, Entscheidungsfindung, in Problem- oder Krisensituationen. Dadurch sollen insbesondere belastende oder schwer zu bewältigende Situationen erleichtert und positiv verändert werden. Lebens- und Sozialberater*innen üben ihre Tätigkeiten entweder im Rahmen von sozialen Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen aus oder als selbstständige Erwerbstätige. Je nach Aufgabenbereich und Institution arbeiten sie gemeinsam mit anderen Fachkräften des Sozial- und Gesundheitswesens.

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Arbeiten als Lebens- & Sozialberater*in

Arbeitsumfeld

WICHTIG: Lebens- und Sozialberater*in üben ihre Tätigkeit oft nebenberuflich aus, weil der Beruf nur selten im Umfang einer vollen Beschäftigung möglich ist. Überlegen Sie sich deshalb immer auch, mit welcher Haupterwerbstätigkeit bzw. welchen anderen Tätigkeiten Sie diesen Beruf gut kombinieren können.

Der Beruf Lebens- und Sozialberater*in wurde als vierte Säule der Gesundheitspolitik - neben dem der Ärzt*innen, Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen - eingerichtet. Lebens- und Sozialberatung ist die bewusste und geplante Beratung, Betreuung und Begleitung von Personen und Gruppen in Entscheidungs-, Konflikt- und Problemsituationen. Lebens- und Sozialberatung ist ein bewilligungspflichtiges Gewerbe und darf nur mit entsprechender Ausbildung und entsprechendem Nachweis der fachlichen Befähigung ausgeübt werden.

Das Aufgabengebiet von Lebens- und Sozialberater*innen ist breit gestreut. Es umfasst die Beratung und Betreuung von Menschen in Zusammenhang mit Partnerschaftsproblemen (insbesondere Beziehungsberatung, Ehe- und Familienberatung, Konfliktberatung, Sexualberatung), die Beratung und Betreuung von Menschen mit Erziehungsproblemen (insbesondere Erziehungsunterstützung, Lernschwierigkeits- und Prüfungsbewältigung, Aggressionsbewältigung und Setzen von Grenzen), die Beratung und Betreuung von Menschen in Bezug auf ihre Gesundheit (Ernährungsberatung, Beratung über Alkoholmissbrauch und Drogensuchtverhalten), die Berufsberatung (Berufsfindung, Berufswechsel, Berufsbegleitung), Coaching (Hilfe zur Selbsthilfe), Ressourcenmanagement (Nutzung der eigenen Fähigkeiten) sowie die Beratung von Menschen im Zusammenhang mit der Freizeitgestaltung (Bildungsberatung, Hobbys), Sozialberatung, Kommunikationstraining und Gruppenberatung.

Lebens- und Sozialberater*innen sorgen dafür, dass die Kommunikation zwischen einzelnen Menschen oder innerhalb von Gruppen funktioniert. Ihre Aufgabe ist es, als Coaches, Krisen- und Konfliktmanager*innen und als Prozessbegleiter*innen die soziale Seite einer Situation im Auge zu behalten und Anwält*innen der Menschen und ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse zu sein. Sie sind jedoch keine Therapeuten für psychisch kranke Menschen.

Aufgaben

im Bereich der Familie (Erziehung, Partnerschaft usw.):

  • Erziehungsverhalten reflektieren, verbessern und Konflikte klären
  • im Umgang mit alten und pflegebedürftigen Menschen beraten
  • Verhalten in Beziehungen reflektieren, Beziehungsschwierigkeiten und Probleme des Zusammenlebens erkennen und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten
  • Sexualberatung
  • in Trennungs- und Scheidungsverfahren vermitteln

im Bereich Einzelberatung in Berufs- und Gesundheitsfragen:

  • Hilfestellung bei der Erkennung von persönlichen Stärken und Fähigkeiten - Persönlichkeitsberatung
  • Karriereschritte planen und erarbeiten
  • Anregungen zur persönlichen Alltagsorganisation geben
  • Freizeitgestaltungen überdenken und planen
  • bei der Entwicklung eines gesunden psychosozialen Umfeldes helfen, insbesondere bei Suchtverhalten
  • bei finanziellen Problemsituationen unterstützen bzw. einen verantwortlichen Umgang mit Geld besprechen
  • bei gesundheitserhaltenden oder -verbessernden Maßnahmen beraten und unterstützen, wie z. B. Ernährungsumstellung und Sport

im Gruppenbereich, insbesondere im betrieblichen Bereich:

  • Seminare leiten, Seminare gestalten, Strukturierungen und Teamarbeit fördern
  • Kommunikation und Kooperation in Gruppen verbessern
  • Konfliktmanagement und Mediation, Arbeitsfähigkeit von Teams (wieder) herstellen
  • Krisenintervention bei Mobbingfällen
  • Team- und Gruppensupervision
  • den Prozess der Ziel- und Entscheidungsfindung unterstützten
  • Gruppenprozesse moderieren und analysieren, Moderationstechniken vermitteln

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Das wichtigste Arbeitsmittel der Lebens- und Sozialberater*innen ist die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit ihren Kund*innen sind vor allem ein kompetentes und seriöses Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild erforderlich. Außerdem ist es wichtig, dass Lebens- und Sozialberater*innen selbst gefestigt im Leben stehen, um andere Menschen in schwierigen Lebenssituationen betreuen zu können.

Um Auskünfte und Hilfestellungen zu geben, brauchen Lebens- und Sozialberater*innen genaue Informationen über verschiedene gesetzliche Regelungen, Sozialeinrichtungen usw. Sie müssen also auf eine umfangreiche Informationsdatenbank (z. B. Internet, div. Broschüren) und persönliches Netzwerk Zugriff haben. Sie arbeiten mit Computern, Laptops, Faxgeräten, Druckern, Scannern und Telefonen. Sie führen Kund*innenkarteien und Datenbanken etc.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Der Ausbildungsnachweis ist auf Basis der Gewerbeordnung BGBl. Nr. 194/1994 geregelt und in der 140. Verordnung: Lebens- und Sozialberatungsverordnung (BGBl. Nr. 140/2003) festgelegt. Als Nachweis gelten:

  • Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss folgender Ausbildungen:
    • eine Studienrichtung einer inländischen Universität mit pädagogischen, psychologischen oder soziologischen Lehrinhalten (mind. 160 Stunden),
    • Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung oder der Akademie für Sozialarbeit oder eine vergleichbare Studienrichtung oder
    • Pädagogische, Berufspädagogische oder Religionspädagogische Akademie oder
    • Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (Bildungsanstalt für Kindergärtner/innen) oder
    • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (Bildungsanstalt für Erzieher/innen) oder
    • Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder
    • psychotherapeutisches Propädeutikum
  • Selbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung und von mindestens 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung
  • das Absolvieren von ca. 360 Stunden an Seminaren mit einschlägigen Themen bei einer zertifizierten Ausbildungseinrichtung
  • eine fachliche Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person.

In allen oben genannten Fällen können erforderliche Inhalte über Aufschulungslehrgänge erworben werden, soweit sie nicht Teil der absolvierten Ausbildung waren.

oder

  • Zeugnisse über den erfolgreichen Besuch des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung bei einer zertifizierten Ausbildungseinrichtung und
  • Einzelselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigten Person im Ausmaß von mindestens 30 Stunden und
  • eine fachliche Tätigkeit von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision, insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person.

Weiterbildung und Spezialisierungen

Da das Handlungsfeld der Lebens- und Sozialberater*innen sehr breit gefächert ist, sind Weiterbildungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen möglich bzw. sinnvoll, wie z. B. in den Bereichen

  • Gesprächsführung
  • Mediation
  • Coaching
  • Bildungs- und Berufsberatung
  • Resilienz
  • Personalentwicklung
  • Kommunikation
  • Moderationstechniken
  • Konfliktmanagement
  • Ernährungslehre
  • Pädagogik
  • Sportphysiologie und Trainingswissenschaft