Le­bens­mit­tel­in­spek­tor*in

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Lebens-, Genussmittel & ErnährungRecht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Le­bens­mit­tel­in­spek­tor*in?

Lebensmittelaufsichtsorgane kontrollieren die Einhaltung von vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Sie suchen Betriebe auf, die Lebens- und Genussmittel, Kosmetika oder auch Spielzeuge für Kleinkinder herstellen oder anbieten und überprüfen, ob entsprechende Gesetzes- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Sie nehmen auch Proben von Lebensmitteln und Kosmetika, die sie an Lebensmitteluntersuchungsanstalten übermitteln. Wenn sie Hygieneverstöße feststellen, verhängen sie Organstrafverfügungen; bei schwerwiegenden Verstößen erstatten sie Anzeige. Lebensmittelaufsichtsorgane sind bei Bezirkshauptmannschaften oder Marktämtern beschäftigt.

Arbeiten als Lebensmittelinspektor*in

Arbeitsumfeld

Lebensmittelaufsichtsorgane besuchen in regelmäßigen Abständen Betriebe, in denen Lebensmittel, Genussmittel, Kosmetika oder auch Spielzeug für Kleinkinder hergestellt, behandelt oder verkauft werden. Dazu gehören z. B. Einzelhandelsgeschäfte, Lagerhäuser des Großhandels oder Fabrikationsräume, Fleischabteilungen in Supermärkten, Marktstände, Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten. Außerdem prüfen sie beispielsweise die Trinkwasserqualität oder kontrollieren Rückholaktionen im Handel.

Lebensmittelaufsichtsorgane überprüfen die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. Sie führen im Bäckereien, Fleischereien, Gastronomiebetrieben, Kantinen, Heimen usw. Sichtkontrollen durch, kontrollieren, ob z. B. Mindesthaltbarkeitsdaten von Produkten nicht überschritten werden oder sie prüfen mit Geruchs- und Geschmackstests die Frische von Lebensmitteln. Die Lagerbedingungen werden von ihnen ebenso überprüft wie Arbeitsabläufe mit verderblichen Lebensmitteln. Von diversen Produkten entnehmen sie Proben, die anschließend an Lebensmitteluntersuchungsanstalten untersucht werden.

Immer wichtiger wird es, Lebensmittelkontaktmaterialien wie Kunststoffverpackungen zu prüfen und die Qualitätskontrolle bei Bio-Lebensmitteln.

Wenn Vorschriften nicht eingehalten werden, klären sie die Mitarbeiter*innen der besuchten Betriebe auf, informieren auch über neue Bestimmungen und beraten sie, wie die Vorschriften eingehalten werden können. Erforderlichenfalls werden Ermahnungen erteilt und Strafen und Anzeigen veranlasst. Im Innendienst werten sie die Proben gemeinsam mit Fachkräften (z. B. Lebensmitteltechniker*in, Chemiker*in, Labortechnik (Modullehrberuf)) aus und dokumentieren die Ergebnisse.

Aufgaben

  • die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und Hygiene- und Sicherheitsvorschriften kontrollieren
  • Produktproben entnehmen
  • Fleischuntersuchungen, Rückstandsuntersuchungen durchführen
  • Lebensmittel auf Parasiten und bakterielle Erreger untersuchen
  • allgemeine Laborarbeiten ausführen
  • Untersuchungsergebnisse zusammenfassen, auswerten und dokumentieren
  • festgestellte Missstände aufzeichnen
  • Mitarbeiter*innen der Betriebe über Bestimmungen informieren und beraten
  • Organstrafverfügungen verhängen, Beschlagnahmungen durchführen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Lebensmittelaufsichtsorgane haben es vor Ort mit diversen Lebensmitteln, kosmetischen Stoffen und andere Bedarfsgegenstände zu tun. Sie arbeiten im Labor mit Hilfe moderner Technik - sie benützen computergesteuerte Geräte und Analyseautomaten. Sie verwenden auch Computer, Mikroskope, Reagenzgläser, Vakuumfilter usw. und erstellen Protokolle und Prüfberichte.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Lebensmittelaufsichtsorgane sind Organe der Landeshauptleute, die nach erfolgter Absolvierung einer mindestens neunmonatigen Ausbildung (Ausnahmen bei Einschränkung auf einen spezifischen Aufgabenbereich), einschließlich Praktika in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) oder in den Untersuchungsanstalten der Länder, und bestandener Prüfung zu Lebensmittelaufsichtsorganen bestellt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung, Art und Umfang der Ausbildung sowie der Prüfung werden vom Bundesministerium für Gesundheit in der Aus- und Weiterbildungsverordnung zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzt (LMSVG) festgelegt: LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung.

Als Ausbildungsstellen gelten laut Verordnung allgemein:

  • die für die amtliche Kontrolle zuständige Behörde (Dienststelle)
  • die Agentur sowie die Untersuchungsanstalten der Länder
  • die Akademie der Agentur (AGES-Akademie), einschlägige Universitäten sowie einschlägige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Interessenvertretungen der Berufsgruppen
  • das Bundesministerium für Gesundheit

Da die Lebensmittelkontrolle dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau unterstellt ist, gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bezüglich Einsatzgebiet der Lebensmittelaufsichtsorgane.

Weiterbildung und Spezialisierungen

Lebensmittelaufsichtsorgane sind laufend mit Änderungen von Gesetzen und Verordnungen konfrontiert - in diesem Bereich sind Weiterbildungen unerlässlich. Das Themenspektrum für eine fachliche Fortbildung ist breit und reicht von Lebensmittelherstellung über Hygiene bis hin zum Lebensmittelrecht.
Fachspezifische Weiterbildungen bietet z. B. die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)an. Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es auch am Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und amBerufsförderungsinstitut (bfi).

Mit erworbener Studienberechtigung kann auch eine Universität oder Fachhochschule besucht werden.