Mas­seur*in

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Wie werde ich Mas­seur*in?

Masseur*innen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch. Sie arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer Kundinnen und Kunden. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z. B. Physiotherapeut*innen, Heilmasseur*innen sowie mit Ärztinnen/Ärzten zusammen.

Hinweis: Gewerbliche Masseurinnen und Masseure dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum*zur Medizinischen Masseur*in bzw. Heilmasseur*in erforderlich.

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Arbeiten als Masseur*in

Arbeitsumfeld

Im Berufsfeld Massage muss grundsätzlich zwischen gewerblichen Masseur*innen, medizinischen Masseur*innen (siehe Medizinische*r Masseur*in) sowie Heilmasseur*innen (siehe Heilmasseur*in) unterschieden werden. Gewerbliche Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper zur Prävention, Medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper behandeln. Gewerbliche Masseur*innen können sich zu Medizinischen Masseur*innen oder Heilmasseur*innen weiterbilden.

Im Mittelpunkt der Arbeit von Masseur*innen stehen die zu "behandelnden" und zu pflegenden Kundinnen/Kunden. Sie erfragen deren Wünsche und Beschwerden und erkundigen sich nach eventuellen ärztlichen Befunden und Vorschreibungen. Sie nehmen Daten auf und tragen diese in Karteikarten und Datenbanken ein. Masseur*innen erstellen zu Beginn der Massage Tast- und Sichtbefunde, sie untersuchen die Haut auf Rötungen und Ekzeme und stellen den Spannungszustand der Muskeln sowie Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie den Bewegungsumfang der Gelenke. Mit diesen Untersuchungen legen sie auch Art und Dosierung der Massagetechniken fest.

Masseur*innen decken die nicht zu massierenden Körperteile mit Tüchern und Decken ab, um einer partiellen Abkühlung vorzubeugen. Anschließend tragen sie Massageöl auf die eigenen Hände und auf die zu massierenden Körperteile auf und behandeln Körperteile wie z. B. Rücken, Schultern, Schenkel mit streichenden, reibenden, knetenden oder klopfenden Handgriffen. Dabei wenden sie klassische Teil- und Ganzkörpermassagen oder spezielle Massagetechniken wie Fußreflex- und Akupunkturmassagen an. Sie bereiten Packungen, Wickel und Kompressen vor und tragen diese auf die betreffenden Körperteile auf. Masseur*innen wenden außerdem Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht, Blaulicht usw. an. Schließlich helfen sie gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden und bereiten Massagebett und -raum für den/die nächste Kunden/Kundin vor.

Aufgaben

  • Kundinnen und Kunden über Massagetechniken, Empfehlungen und Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses beraten
  • Kundinnen und Kunden (insb. älteren und gebrechlichen Personen) gegebenenfalls beim Auskleiden, Hinlegen, Aufstehen und Ankleiden helfen
  • Tast- und Sichtbefunde erstellen, Haut und Muskulatur auf Rötungen, Ekzeme usw. untersuchen
  • den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten feststellen
  • Dehnungsvermögen und Bewegungsumfang der Gelenke prüfen
  • verschiedene Massagetechniken: klassische Teil- und Ganzkörpermassagen, Nacken- und Fußreflexzonenmassagen, Segmentmassagen, Akupunkt Meridian Massagen, Bindegewebsmassagen, Sportmassagen usw.
  • Bäder, Packungen und Wickel anwenden
  • Kältepackungen anwenden, Eiskompressen anlegen
  • Licht- und Thermoanwendungen durchführen (z. B. Heißlicht, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Laser)
  • gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden helfen
  • Massagebett für die nächste Massage vorbereiten (desinfizieren, Handtuch wechseln etc.)
  • Geräte, Instrumente, Apparate und Arbeitsbehelfe regelmäßig reinigen, desinfizieren und instandhalten
  • Verwaltungsarbeiten und Zahlungsverkehr durchführen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Das wichtigste Arbeitsmittel von Masseur*innen sind ihre Hände. Masseur*innen arbeiten an Massagetischen und Liegebetten (auch mobile). Sie verwenden verschiedene wohlriechende, beruhigende oder aktivierende Massageöle, Handtücher und Hilfsgeräte, wie z. B. Heizstrahler und Lampen sowie Gelenks- und Nackenrollen. Sie setzen zur Behandlung verschiedene Heilpackungen und Wickel aus organischen Substanzen wie z. B. Lehm, Moor oder Topfen ein. Masseur*innen führen Kundendatenbanken und Aufzeichnungen über Kundinnen und Kunden und verwenden Unterlagen wie Handbücher und Fachbücher.

Masseur*innen müssen körperlich belastbar sein, da sie die Massagetätigkeit oft stehend verrichten und ihre Hände stark beansprucht werden.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

HINWEIS: Die Ausbildung im Lehrberuf "Masseur*in" kann erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres begonnen werden, da "Masseurarbeiten am menschlichen Körper" für Jugendliche erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr erlaubt sind (siehe Verordnung "Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche", BGBl. II Nr.436/1999, §7 Ziffer 20).

Allerdings erlaubt die aktuelle Regelung einen Beginn des Lehrberufs bereits mit dem vollendeten 16. Lebensjahr, wenn im Lehrvertrag festgelegt wird, dass die Vermittlung der Berufsbildposition "Ganzkörpermassagen" erst nach Vollendung des 17. Lebensjahrs erfolgt. Davor sind nur Teilkörpermassagen (z. B. Nacken- und Fußreflexzonenmassagen) erlaubt.

Die Ausbildung zum/zur Masseur*in kann - zusätzlich zur Lehrausbildung - auch über Lehrgänge von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, BFI und diverse andere Institute) absolviert werden. Wer den Beruf als gewerbliche*r Masseur*in selbstständig ausüben will, muss eine Befähigungsprüfung über alle sechs klassischen Massagetechniken ablegen.

Für Gewerbliche Masseur*innen besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum/zur Medizinische*r Masseur*in und in der Folge zur Heilmasseur*in.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • klassische Massage
  • manuelle Lymphdrainage
  • Fußreflexzonenmassage
  • Segmentmassage oder Tiefenmassage
  • Bindegewebsmassage
  • Akupunkturmassage
  • Elektro- und Ultraschallanwendungen
  • Hydro-Thermo und Balneoanwendungen

Weitere Ausbildungsinhalte sind:

  • Handhabung, Instandhaltung der zu verwendenden Geräte, Arbeits- und Hilfsmaterialien
  • Kenntnisse der Kräuter, Massagemittel, Präparate und Wirkstoffe
  • Somatologie, Anatomie, spezielle Dermatologie und Histologie, Physiologie sowie allgemeine Körper- und Arbeitshygiene
  • Unfallverhütung und Erste Hilfe
  • Vorbereiten und Anwenden von Packungen, Wickeln, Kompressen und Bädern
  • Atemübungen, Bewegungsübungen und Gymnastik sowie Grundkenntnisse Ernährung

Weiterbildung und Spezialisierungen

Masseur*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Masseur*innen an, z. B. Heilmassage, Chinesische Medizin, Physiotherapie, aber auch in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen wie Buchhaltung, Kostenrechnung, Qualitätsmanagement usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Auch die Vereinigung Österreichischer Sportmasseure und der Österreichischen Bundesverband der Medizinischen Masseure und Heilmasseure bieten berufsrelevante Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen an.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.