Por­tier*in

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Wie werde ich Por­tier*in?

auch bekannt als Nachtportier*in

Portier*innen (Rezeptionist*innen) arbeiten an Rezeptionen und in Portierlogen am Eingang von Unternehmen, Institutionen, Behörden, Krankenhäuser usw. und kontrollieren den laufenden Personen- und Fahrzeugverkehr. Sie empfangen Kunden, Besucher*innen und Lieferanten, erteilen Auskünfte, vermitteln die Kunden und Besucher*innen richtig weiter, beantworten telefonische Anfragen, kontrollieren Lieferscheine und Ausweise, verteilen die Post und achten nach Dienstschluss auf das sachgemäße Versperren des Gebäudes. Sie bedienen elektronische Schranken- und Türschließanlagen und überwachen die Monitore von Überwachungskameras. Sie arbeiten in der Regel eigenständig und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen, Besucher*innen, Kund*innen und Lieferant*innen des Betriebes.

Arbeiten als Portier*in

Arbeitsumfeld

Portier*innen (Rezeptionist*innen) kontrollieren den Eingangsbereich von Unternehmen, Institutionen, Behörden, Universitäten, Krankenhäusern usw. Je nach Art des Betriebes sind sie für unterschiedliche Aufgaben zuständig. Sie informieren Besucher*innen und Kund*innen und weisen ihnen den Weg zu den von ihnen gesuchten Abteilungen oder Personen. Sie weisen Lieferant*innen ein und nehmen die Post entgegen, die sie dann entsprechend weiterleiten. Außerdem kontrollieren sie den laufenden Fahrzeugverkehr und bedienen dabei elektronische Schrankenanlagen. Sie beantworten telefonische Anfragen und verbinden mit den zuständigen Abteilungen bzw. Mitarbeiter*innen.

Sie verwalten Schlüssel und Schließanlagen, führen Aufzeichnungen und beobachten die Aufnahmen an den Monitoren zur Überwachung des Areals bzw. bestimmter Bereiche. Zu bestimmten Zeiten führen sie Kontrollgänge durch und überprüfen dabei z. B. die Parkordnung und die Funktionstüchtigkeit der Alarmanlagen. Nach Dienstschluss übergeben Portier*innen die Portierloge an ihre Kolleg*innen oder versperren das Gebäude und schalten die Alarmanlagen ein.

Aufgaben

  • den Fahrzeug-, Personen- und Warenverkehr am Eingang von Unternehmen, Institutionen, Behörden usw. kontrollieren
  • Auskünfte an Besucher*innen und Kund*innen erteilen, den Weg zu bestimmten Abteilungen, Zimmern oder Personen weisen
  • telefonische Anfragen beantworten, Telefonverbindungen mit den gewünschten Abteilungen oder Personen herstellen
  • Post entgegennehmen und verteilen, Lieferungen entgegennehmen, Lieferscheine kontrollieren
  • Ausweise kontrollieren, Passier- und Besucher*innenscheine ausstellen
  • Alarmanlagen einstellen und überprüfen, Schranken- und Türschließanlagen bedienen
  • Monitore von Überwachungskameras beobachten
  • Schlüssel verwalten, Portierloge nach Dienstschluss übergeben oder Gebäude versperren, Alarmanlagen einschalten

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Portier*innen bedienen elektronische Schranken und Türschließanlagen, Alarmanlagen und Überwachungsmonitore. Bei ihrer Arbeit verwenden sie Telefone, Mobiltelefone, Computer und Faxgeräte. Sie führen diverse Listen (z. B. Namenslisten der Mitarbeiter*innen), Besuchsbücher und Journale und hantieren mit Schlüssel, Chipkarten usw.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung erfolgt entweder betriebsintern oder durch die Bewachungsgesellschaft, die den Wach- und Beaufsichtigungsdienst übernommen hat. Voraussetzung für die Aufnahme ist in diesem Fall die Absolvierung der Pflichtschule und ein polizeiliches Führungszeugnis.