Steu­er­as­sis­ten­t*in

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FinanzenRecht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Steu­er­as­sis­ten­t*in?

Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten in der österreichischen Finanzverwaltung, in Wirtschaftstreuhandkanzleien und überall dort, wo neben kaufmännischen Kenntnissen auch fundiertes Wissen über Steuern und Abgaben und im Rechnungswesen gefragt ist. In den Finanzbehörden unterstützen sie die verschiedenen Abteilungen der Finanz- und Zollämter bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben.

In Wirtschaftstreuhandkanzleien führen sie laufende Buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsverrechnungen, unterstützen die Wirtschaftstreuhänder*innen und Steuerberater*innen bei Jahresabschlussarbeiten und -prüfungen und sorgen für die termingerechte Einbringung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Rückzahlungs- und Stundungsanträgen usw.
Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten in Büros mit Berufskolleginnen/-kollegen, Finanzbeamten/-beamtinnen, Wirtschaftstreuhänder*innen und anderen Spezialistinnen/Spezialisten und Fachkräften zusammen.

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Arbeiten als Steuerassistent*in

Arbeitsumfeld

Steuerassistentinnen und -assistenten sind vor allem für die öffentliche Finanzverwaltung und für Wirtschaftstreuhandkanzleien tätig. Grundsätzlich können Steuerassistent*innen überall dort zum Einsatz kommen, wo fundiertes Wissen zu Steuern, Recht, Buchhaltung und kaufmännischem Rechnen gefragt ist.

Steuerassistentinnen und -assistenten, die in der Finanzverwaltung tätig sind, arbeiten in verschiedenen Abteilungen von Finanz- und Zollämtern und unterstützen die dort tätigen Finanzbeamten/-beamtinnen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben, Kontrollen und Analysen. Sie bereiten Schriftstücke und Dokumente vor, führen Akten und prüfen eingereichte Unterlagen. Auf Basis dieser Unterlagen und Steuererklärungen berechnen sie den von den Steuerpflichtigen (Unternehmen, Arbeitnehmer*innen, Selbstständige usw.) abzuführenden Steuerbetrag, wobei die Berechnungen weitestgehend automatisiert erfolgen und Steuerassistent*innen hauptsächlich Überprüfungen der erfassten Daten durchführen.

Steuerassistentinnen und -assistenten in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien unterstützen die Wirtschaftstreuhänder*innen und Steuerberater*innen bei ihrer Arbeit. Dazu kennen sie die relevanten steuer- und abgaberechtlichen Gesetze und wenden dieses Wissen bei ihrer Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der allgemeinen Buchhaltung an. Im Auftrag ihrer Vorgesetzten beurteilen, erfassen und kontrollieren sie Sachverhalte der Lohn- und Gehaltsverrechnung nach steuer-, abgaben- und sozialrechtlichen Kriterien und nehmen Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahr. Dabei achten sie insbesondere auf die genaue Einhaltung relevanter Fristen.

Steuerassistent*innen recherchieren steuer-, abgaben- und sozialrechtliche Informationen in Rechts- und Literaturdatenbanken und erledigen anfallende allgemeine Büroarbeiten wie z. B. Beschaffung von Büromaterialien, allgemeiner Schriftverkehr und Ablage, Terminüberwachung und Terminkoordination usw.

Aufgaben

  • in allen steuer- und abgabenrechtlichen Bereichen Anträge und Erklärungen bearbeiten: z. B. Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Gebühren und Abgaben, Rückzahlungsanträge, Stundungsanträge, Beitragsgrundlagennachweise usw.
  • div. Steuerformulare bearbeiten, Daten erfassen bzw. kontrollieren, Berechnungen prüfen, Belege kontrollieren
  • Eingaben (Erklärungen und Anträge) von Steuerpflichtigen auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit prüfen und beurteilen
  • Wissen über Belegwesen und Nachweispflichten (z. B. Rechnungsmerkmale; Ausfuhrnachweise) anwenden
  • Lohn- und Gehaltsverrechnung führen: Daten erfassen und kontrollieren, Lohnkonten führen, monatliche Gehaltsabrechnungen durchführen, entsprechende Formulare ausfüllen und Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahrnehmen
  • mit FinanzOnline und ELDA arbeiten
  • Abläufe von Steuerverfahren kennen und die Einhaltung von Fristen kontrollieren und überwachen
  • im Rechnungswesen (Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) mitarbeiten: laufende Buchungen, Um- und Nachbuchungen vornehmen, bei der Bilanzierung mitwirken
  • bei Kalkulationsarbeiten und Budgeterstellung mitarbeiten
  • allgemeine Büroarbeiten durchführen: Briefe und E-Mails schreiben, Telefonieren, Termine vereinbaren und überwachen, Büromaterialien beschaffen, Zahlungsverkehr
  • steuer- und abgabenrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Statistiken, Dateien und Datenbanken anlegen, führen und auswerten

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten an modern ausgestatteten Büroarbeitsplätzen. Die meisten Arbeitsschritte erledigen sie an mit fachspezifischer Software ausgerüsteten Computern, teilweise arbeiten sich aber auch mit Formularen (z. B. Steuererklärungen), Belegen und sonstigen Unterlagen. Zudem verwenden sie Gesetzestexte, Nachschlagewerke und Dienstvorschriften. Zur Kommunikation verwenden sie alle gängigen Kommunikationsformen über Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Internet- und Videotelefonie usw. Sie beherrschen außerdem den Umgang mit den Onlineportalen der Finanzverwaltung und Sozialversicherungen im Rahmen des E-Government.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Steuerassistentinnen und -assistenten arbeiten in der österreichischen Finanzverwaltung, in Wirtschaftstreuhandkanzleien und überall dort, wo neben kaufmännischen Kenntnissen auch fundiertes Wissen über Steuern und Abgaben und im Rechnungswesen gefragt ist. In den Finanzbehörden unterstützen sie die verschiedenen Abteilungen der Finanz- und Zollämter bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben.

Steuerassistenz

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Bürowesen, Büromanagement
  • Wirtschaft und Recht
  • Steuerwesen
  • Buchhaltung, Buchführung
  • SAP, betriebliche Softwareprogramme
  • Office-Programme, Datenbanken
  • Schriftverkehr, Korrespondenz
  • Terminplanung, Koordination
  • betriebliche Dokumentation

Weiterbildung und Spezialisierungen

Steuerassistentinnen/-assistenten sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

In größeren Kanzleien werden zur kaufmännischen Weiterbildung auch innerbetriebliche Kurse, Seminare und Schulungen durchgeführt.

Zahlreiche Weiterbildungsanbieter wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder die Akademie der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie das Österreichische Controllerinstitut führen laufend Kurse, Seminare und Lehrgänge zu relevanten Themenbereichen für Steuerassistentinnen/-assistenten durch.

Steuerassistentinnen und -assistenten, die in der Finanzverwaltung tätig sind, können sich z. B. an der Bundesfinanzakademie, wichtige Zusatzqualifikationen aneignen und so für neue Aufgaben vorbereiten.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen, insb. Handelsakademien. Mit dem Abschluss ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.