Wäch­ter*in

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Recht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Wäch­ter*in?

auch bekannt als Security, Wachmann*frau, Bewacher*in, Sicherheitsbeauftragte*r

Bewacher*innen (auch Wächter*innen, Security oder manchmal Sicherheitsbeauftragte genannt) sind für den betrieblichen Wachdienst zuständig. Sie überwachen Industrieanlagen, Geschäftsanlagen etc. nach Betriebsschluss, teilweise auch während der Betriebszeiten. Bewacher*innen machen regelmäßige Kontrollgänge oder Kontrollfahrten bzw. überwachen eingerichtete Videoanlagen. Bewacher*innen arbeiten meist im Team mit Kolleg*innen und wechseln sich ab (Schichtdienst). Teilweise setzen sie zur Unterstützung auch Wachhunde ein.

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Arbeiten als Wächter*in

Arbeitsumfeld

Der Tätigkeitsbereich von Bewacher*innen ist je nach Art des zu bewachenden Betriebes, der Veranstaltung oder der zu bewachenden Personen verschieden.

Sie übernehmen auch Aufgaben des Feuerschutzes und die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Alarmanlagen. Bei besonderen Vorkommnissen verständigen sie sofort per Funk oder Telefon ihre Dienstgeber und benachrichtigen gegebenenfalls die Polizei.
Bei der Videoüberwachung müssen mehrere Fernsehschirme gleichzeitig beobachtet werden. Auch die Fernbedienung von Schrankenanlagen gehört in ihren Arbeitsbereich.

Bewacher*innen werden auch bei der Begleitung von Geldtransporten eingesetzt. Sie übernehmen die Geldmittel, verwahren sie sicher im Geldtransporter und bringen die Geldmittel zur vorgesehenen Bankstelle. Dabei überwachen sie den gesamten Vorgang oder lenken den Geldtransporter.

Aufgaben

  • regelmäßige Kontrollgänge bzw. -fahrten durchführen
  • Sicherheitseinrichtungen kontrollieren: Schließmechanismen bei Toren, Funktion von Alarmanlagen, Videoüberwachungssysteme
  • Meldungen an die Zentrale vornehmen
  • bei besonderen Vorkommnissen die Zentrale und die Polizei verständigen
  • Schrankenanlagen bedienen; Zutritts- bzw. Zufahrtsberechtigungen überprüfen
  • Diensteinteilungen vornehmen
  • Geldtransporte begleiten; Geld entgegennehmen, sicher verwahren und an den Bestimmungsort (Bank) transportieren
  • Überwachungsprotokolle verfassen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Bewacher*innen arbeiten mit Kommunikationsmitteln wie Funk oder Mobiltelefon, um besondere Vorkommnisse rasch melden zu können. Bei der Videoüberwachung arbeiten sie mit Computersystemen, genauso wie bei der Fernbedienung der Schrankenanlagen. Bei ihren Kontrollgänge durch die zu bewachenden Gebäude tragen sie Taschenlampe, Funkgerät etc. mit sich.

Teilweise führen Bewacher*innen Wachhunde und tragen Waffen. Für beides sind aber besondere Ausbildungen und Bewilligungen erforderlich. Bei der Überwachung großer Gelände oder beim Einsatz für Geldtransporte lenken sie Fahrzeuge.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Für diesen Beruf gibt es keine geregelte Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt betriebsintern entweder durch eine Bewachungsgesellschaft oder durch den Betrieb oder die Einrichtung, die die Bewacher*innen beschäftigt.
Voraussetzung für die Aufnahme ist ein polizeiliches Führungszeugnis und fallweise der Besitz eines Führerscheines und/oder eines Waffenscheines.

Nähere Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Bewachungsgesellschaften.