Wirt­schafts­treu­hän­der*in

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FinanzenRecht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Wirt­schafts­treu­hän­der*in?

auch bekannt als Steuer- und Wirtschaftsprüfer*in

Wirtschaftstreuhänder*innen übernehmen im Auftrag ihrer Kund*innen (meist größere Unternehmen und Organisationen, insbesondere Kapitalgesellschaften) umfangreiche betriebswirtschaftliche, buchhalterische und beratende Aufgaben. Sie führen für ihre Kund*innen die treuhänderische Vermögensverwaltung, erstellen Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen), führen Auswertungen und Kennzahlenberechnungen durch und beraten in steuer- und abgabenrechtlichen Fragen und allgemeinen Wirtschaftsfragen. Darüber hinaus begleiten sie unternehmerische Entscheidungsprozesse und vertreten ihre Klient*innen vor Gerichten und Behörden.

Wirtschaftstreuhänder*innen arbeiten als Selbstständige/Freiberufliche in ihren eigenen Wirtschaftstreuhandkanzleien oder als Angestellte in großen Wirtschaftstreuhandgesellschaften und Unternehmensberatungen. Sie betreuen ihre Kundinnen und Kunden: Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe aller Größen und Branchen, aber auch Vereine und Stiftungen, und kommunizieren in diesem Zusammenhang mit Behörden, Finanzämtern, Wirtschaftskammern usw.

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Arbeiten als Wirtschaftstreuhänder*in

Arbeitsumfeld

Die Berufsbezeichnung "Wirtschaftstreuhänder*in" umfasst die drei Berufsgruppen Steuerberater*in, Buchprüfer*in und Wirtschaftsprüfer*in, die jeweils durch unterschiedliche Ausbildungszeiten und darauf abgestimmte Befugnisse gekennzeichnet sind. Wirtschaftstreuhänder*innen übernehmen im Auftrag ihrer Kund*innen (meist größere Unternehmen und Organisationen, insbesondere Kapitalgesellschaften) umfassende Tätigkeiten im Rechnungswesen, Steuerabrechnung und Vermögensverwaltung, welche sie im besten Sinne/Interesse ihrer Klient*innen, d. h. "treuhänderisch", ausführen.

Darüber hinaus bieten sie umfassende Beratungsleistungen und begleiten Unternehmen und Organisationen bei betrieblichen Entscheidungsprozessen, Umstrukturierungen, Übergaben, Fusionen und dergleichen. Unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Fristen erstellen sie Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen), Steuererklärungen (u. a. Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen), Steuervoranmeldungen und arbeiten an Geschäftsberichten mit. In ihrer Funktion als Wirtschaftsprüfer*innen führen sie die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsprüfungen von Jahresabschlüssen durch.

In engem Zusammenhang mit der steuerlichen Beratung steht die Beratung der Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragen, beispielsweise bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen. Dazu bereiten sie das betriebliche Zahlen- und Datenmaterial auf, erstellen Kostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen und berechnen betriebliche Kennzahlen, die als wichtige unternehmerische Entscheidungsgrundlagen herangezogen werden.

In in hrer Funktion als Wirtschafts- und Steuerprüfer*innen führen sie gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Überprüfungen der Jahresabschlüsse von Unternehmen durch. Dabei prüfen sie, ob Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, Inventuren, Abschreibungen, Bewertungen korrekt berechnet wurden oder Rückstellungen und Rücklagen richtig bewertet und verbucht wurden und alle Bilanzpositionen vollständig und richtig erfasst sind.

Darüber hinaus nehmen Wirtschaftstreuhänder*innen zahlreiche weitere Aufgaben wahr: Sie verwalten fremdes Vermögen in Treuhandschaft, betreuen Kreditsicherheiten und nehmen Gesellschaftsrechte wahr. Sie fungieren als Nachlassverwalter*innen, als Konkurs- und Ausgleichsverwalter*innen sowie als Liquidator*innen. Gegebenenfalls vertreten sie die Interessen ihrer Auftraggeber*innen gegenüber Finanzämtern und -gerichten.

Als Sachverständige verfassen sie Gutachten zur Unternehmensbewertung, die z. B. als Entscheidungshilfe für Mandant*innen beim Erwerb von Unternehmensanteilen (Aktien, Beteiligungen) oder ganzer Unternehmen dienen. Als allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige verfassen Wirtschaftstreuhänder*innen auch Gerichtsgutachten.

Aufgaben

  • Kund*innen (Unternehmen, Organisationen, Kapitalgesellschaften) umfassend beraten
  • laufende Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen organisieren und durchführen lassen
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen erstellen, Bilanzen und Geschäftsbücher prüfen
  • Verhandlungen führen, Geschäftsverträge ausarbeiten
  • unternehmerische Entscheidungsprozesse begleiten
  • Grundlagen für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen bereitstellen
  • Kostenrechnungen erstellen, Kennzahlen berechnen
  • Liegenschaften, Immobilien und Vermögen treuhänderisch verwalten
  • Steuererklärungen erstellen und Vermögensaufstellungen durchführen
  • bei Kapitalgesellschaften Jahresabschlussprüfungen durchführen
  • bei internationalen Konzernen Jahresabschlüsse nach internationalen Richtlinien erstellen bzw. prüfen
  • Kund*innen vor Finanzbehörden und -gerichten vertreten
  • Gutachten zur Unternehmensbewertung verfassen
  • Gerichtsgutachten als allgemein beeidete gerichtliche Sachverständige erstellen
  • Betriebsbücher, Dokumentationen und Datenbanken führen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Wirtschaftstreuhänder*innen arbeiten mit Computer, Laptops, fachspezifischer Software, den üblichen Bürogeräten und Kommunikationsmitteln wie Telefon/Mobiltelefon, Internet, E-Mail, Internet- und Videokonferenzen. Sie arbeiten mit Betriebsbüchern wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anlagenverzeichnissen, Geschäftsberichten, Steuererklärungen und dergleichen mehr. Sie lesen und verwenden juristische Unterlagen wie Gesetze, Erlässe und Verordnungen, Fachlexika und Handbücher und führen Dokumentationen, Datenbanken und Journale. Bei Präsentationen und Besprechungen setzen sie Präsentationssoftware und Präsentationsmittel wie Beamer, Bildschirme, Smartboards, aber auch Flipcharts ein.

Ein wichtiges Arbeitsmittel von Wirtschaftstreuhänder*innen ist die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit Kund*innen ist es vor allem das überzeugende, kompetente und seriöse Auftreten der Berater*innen, das den Geschäftserfolg ausmacht.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Für den Beruf Wirtschaftstreuhänder*in ist in der Regel ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt, Wirtschaftsrecht oder ähnlichen Schwerpunkten erforderlich.

Ausbildungswege:

  • facheinschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium (z. B. Studium der Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaft, Wirtschaftspädagogik, Handels- und Volkswirtschaft), Rechtswissenschaften, Technischen Mathematik oder der Land- oder Forstwirtschaften)
  • dreijährige Tätigkeit als Berufsanwärter*in in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei
  • Fachprüfung für Steuerberater*innen
  • Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer*innen (auch ohne Fachprüfung für Steuerberater*in)

Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftprüfer.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Volkswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Wirtschaft und Recht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftstreuhandwesen
  • Revision
  • Wirtschaftsprüfung, Steuerprüfung
  • Kalkulation, Kostenrechnung, Controlling
  • facheinschlägige Softwareprogramme
  • Datenbanken und Archive
  • Kund*innenbetreuung
  • Dokumentation

Weiterbildung und Spezialisierungen

Wirtschaftstreuhänder*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Eine Voraussetzung für den beruflichen Erfolg ist es, fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das WIFI, BFI, die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verschiedene Berufsverbände, aber auch Managementakademien sowie Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bieten eine gute Gelegenheit sich in vielen relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Insbesondere bieten sich für Wirtschaftstreuhänder*innen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums.

Außerdem ist für Wirtschaftstreuhänder*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise juristische Fachzeitschriften zu steuerrechtlichen Erkenntnissen, online und offline) von Onlineforen, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Netzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.

Größere Wirtschaftstreuhandunternehmen bieten außerdem umfangreiche teils internationale betriebsinterne Weiterbildungsprogramme.

Weiterbildungsbereiche sind beispielsweise:

  • Kostenrechnung, Bilanzierung, Controlling
  • Wirtschaft und Recht, Steuerrecht
  • Kommunikations- und Präsentationstechniken
  • Betriebswirtschaft, Rechnungswesen
  • Internationales Steuerrecht, Internationale Rechnungslegung und Bilanzierung
  • Gesellschaftsrecht
  • Finanzierung und Investition
  • Kennzahlensysteme
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Softwareanwendungen
  • Organisationsentwicklung
  • Wissensmanagement
  • Kommunikation und Konfliktmanagement

Entwicklung und Karriere:

Wirtschaftstreuhänder*innen sind meist in leitenden Funktionen tätig und leiten als solche Mitarbeiter*innen und Teams, Abteilungen oder Bereichen. Außerdem besteht die Möglichkeit der inhaltlichen Spezialisierung auf bestimmte Kundengruppen oder fachliche Themen.