Ba­by­sit­ter*in

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Wie werde ich Ba­by­sit­ter*in?

auch bekannt als Babysitter*in

Kinderbetreuer*innen beaufsichtigen Kinder und Jugendliche kurzzeitig (z. B. als Babysitter*in, Kinderanimateur*in), wobei die Aufsicht im Vordergrund steht. Häufig sind sie bei privaten Hilfsorganisationen und Vereinen beschäftigt (z. B. Kinderfreunde, Österreichisches Hilfswerk). Als Nebenbeschäftigung üben Kinderbetreuer*innen den Beruf oft auch selbstständig bzw. als geringfügig Beschäftigte aus. Bei ihrer Arbeit haben sie engen Kontakt zu den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen und deren Eltern.

Arbeiten als Babysitter*in

Arbeitsumfeld

Kinderbetreuer*innen kümmern sich als Babysitter um die Kinder, während die Eltern außer Haus oder beschäftigt sind. Dabei übernehmen sie alle rund um die Kinderbetreuung anfallenden Tätigkeiten wie z. B. Kochen, Baden, Wickeln, Spielen, Basteln und bei den Hausaufgaben helfen. Betreuen sie die Kinder am Abend, lesen sie ihnen Geschichten vor und sorgen dafür, dass sie rechtzeitig zu Bett gehen. Bei Notfällen kontaktieren sie die Eltern und leisten Erste Hilfe.

In den Gästekindergärten von Gaststätten, Hotels und Einkaufszentren beaufsichtigen sie die Kinder der Gäste bzw. Kund*innen und malen, spielen oder basteln mit ihnen.

Im Unterschied zu Tagesmüttern und -vätern, aber auch zu Kindergärtner*innen, betreuen Kinderbetreuer*innen die Kinder eher unregelmäßig (häufig, wenn Erziehungsberechtigte Termine wahrnehmen müssen oder ausgehen) und in der Regel nur die Kinder bzw. das Kind einer Familie.

Aufgaben

  • Beaufsichtigung der Kinder während der Abwesenheit der Erziehungsberechtigten
  • mit den Kindern spielen, basteln, den Kindern vorlesen
  • ältere Kinder bei der Erledigung der Hausübungen unterstützen
  • Kinder zu Bett bringen
  • vorbereitete Speisen aufwärmen (insb. Babynahrung), eventuell auch selbst einfache Speisen zubereiten
  • darauf achten, dass die Kinder ausreichend trinken
  • mit den Kindern Parks und Spielplätze besuchen, dabei darauf achten, dass die Kinder dem Wetter entsprechend gekleidet sind
  • Eltern über besondere Vorkommnisse informieren

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Das wichtigste Arbeitsmittel der Kinderbetreuer*innen ist die eigene Person. Sympathisches, vertrauenswürdiges Auftreten ist sowohl den Kindern als auch den Eltern gegenüber besonders wichtig.
Abhängig vom Alter der betreuten Kinder verwenden sie verschiedenes Spielzeug, Musikinstrumente und Kinderbücher, aber auch Lern- und Schulunterlagen. Außerdem verwenden sie verschiedenste Haushalts-, Reinigungs- und Hygieneprodukte (z. B. Windeln) und bereiten Essen für die Kinder zu.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung zum/zur Kinderbetreuer*in ist nicht einheitlich geregelt. Eine pädagogische Ausbildung (z. B. Ausbildung zum/zur Kindergartenpädagog*in) ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Häufig wird ein spezieller Erste Hilfe Kurs vorausgesetzt. Häufig sind Kinderbetreuer*innen neben einem Studium oder einer Schulausbildung nebenberuflich tätig, teilweise aber auch älter Personen als Nebenerwerb in der Pension.

Hinweis: Kinderbetreuung kann steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss die betreuende Person pädagogisch qualifiziert sein, was bedeutet, dass eine einschlägige Ausbildung im Umfang von mindestens 35 Stunden (seit 1. Jänner 2017) absolviert werden muss. Eine solche Ausbildung wird sowohl von bfi und WIFI als auch von zahlreichen privaten Anbietern durchgeführt. Der Nachweis einer solchen Qualifikation wird immer wichtiger, weil immer mehr Eltern diese steuerliche Möglichkeit nutzen wollen.

Weiterbildung und Spezialisierungen

Für Kinderbetreuer*innen gibt es eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten (z. B. Ausbildung zur Tagesmutter bzw. zum Tagesvater oder zum/zur Kindergarten- oder Hort-Assistent*in).