Si­cher­heits­tech­ni­ker*in

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Bau, Architektur & GebäudetechnikRecht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Si­cher­heits­tech­ni­ker*in?

Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen) über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung und unterstützen die Arbeitgeber*innen bei der Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Sie überprüfen die Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.

Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Außerdem organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung usw. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aller Abteilungen und zum Management der Betriebe.

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Arbeiten als Sicherheitstechniker*in

Arbeitsumfeld

Jedes Unternehmen, das Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. In kleinen Unternehmen übernehmen diese Aufgabe Sicherheitsfachkräfte der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), größere Unternehmen beschäftigen eigene Sicherheitsfachkräfte oder beauftragen sicherheitstechnische Zentren.

Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe über Sicherheitseinrichtungen und überprüfen die bestehenden Einrichtungen. Sie verschaffen sich umfangreiche Kenntnisse über den Betrieb (Produktionsverfahren, Herstellungsprozesse) und eruieren, welche Anlagen verwendet werden und wie diese funktionieren. Die Ergebnisse der Untersuchung, die Hinweise auf Mängel und die Vorschläge für Maßnahmen, fassen sie in einem schriftlichen Bericht zusammen (Begehungsbericht), den sie mit dem Management, mit Personalverantwortlichen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen besprechen.

Im Rahmen von Begehungen und Betriebsbesichtigungen überprüfen Sicherheitsfachkräfte z. B. die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Fluchtwegen, die Anbringung entsprechender Hinweistafeln und Erklärungen, sowie die Aufstellung von Feuerlöschern und Schutzausrüstungen. Sie beurteilen die Beleuchtungsverhältnisse in Arbeitsräumen, besprechen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Gestaltung der Arbeitsplätze (Ausrichtung von Computerbildschirmen, Sitzpositionen, Ausrichtung der Arbeitsplätze zum Fenster und anderen Lichtquellen usw.), beraten über die sinnvolle Gestaltung von Arbeitspausen und kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten. Dazu erstellen sie für größere Betriebe gemeinsam mit der Geschäftsleitung einen Jahreseinsatzplan. Auch bei der Planung neuer Anlagen und Produktionsverfahren sowie bei der Einführung neuer Werkstoffe werden sie als Berater*innen hinzugezogen.

Aufgaben

  • Arbeitgeber*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen in generellen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung informieren und beraten
  • Gefahren und Gefahrenquellen ermitteln und einschätzen
  • Maßnahmen zur Verhütung der Gefahren vorschlagen und festlegen
  • Unterweisungen (z. B. Erste Hilfe Kurse, Erprobung von Schutzausrüstungen, Brandschutzübungen) organisieren und durchführen
  • technische Messungen durchführen, z. B. Lärm, Beleuchtung, Raumklima, Staubbelastung
  • interne Sicherheitsanweisungen erstellen
  • über Schutzausrüstung beraten und vorhandene Schutzausrüstungen überprüfen
  • bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe, beraten
  • Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie planen und bei der Planung von Arbeitsstätten beratend mitwirken
  • Brandschutzpläne und Evakuierungsmaßnahmen ausarbeiten
  • Aufzeichnungen, Protokolle und Berichte erstellen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Sicherheitsfachkräfte beurteilen in betrieblichen Produktions- und Leistungsbereichen die Arbeitsplatzsicherheit. Dabei hantieren sie mit den unterschiedlichen Arbeitsplatzausstattungen, Geräten, Maschinen, Möbelstücken etc., verändern Sitz- und Arbeitspositionen, prüfen Feuerlöscher, Schutzanzüge und andere Sicherheitsausstattung und bringen Kennzeichnungen und Markierungen (z. B. für Fluchtwege, Notausgänge, Gefahrenbereiche) an. Sie bedienen elektronische Messgeräte zur Messung der Luftgüte oder Lärm- und Staubbelastung und verwenden Gesetzestexte und Checklisten.

Sicherheitsfachkräfte arbeiten an Computern mit diversen Softwareprogrammen und verwenden verschiedene Bürogeräte und -materialien. Sie erstellen Berichte (Begehungsberichte) und Protokolle und führen Datenbanken und Kundenkarteien.

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Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft erfolgt über Fachausbildungen der AUVA, des WIFI, BFI oder anderer Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Die Ausbildung umfasst 300 Unterrichtseinheiten und kann von Personen absolviert werden, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • einen erfolgreichen Abschluss eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder
  • eine Reifeprüfung an einer HTL oder
  • eine Meisterprüfung oder Werkmeisterschule oder eine vergleichbare Ausbildung
  • und eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit

Andere Personen sind zur Fachausbildung zugelassen, wenn sie:

  • eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben
  • und eine Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung ablegen.

Alle weiteren Informationen zur Ausbildung und Zulassung finden Sie unter www.auva.at (Prävention >> Sicherheitsschulung >> Sicherheitsfachkräfte).

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Rechtsgrundlagen und Normen
  • Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmer*innenschutzes
  • Sicherheit von Arbeitssystemen
  • Ergonomie
  • Schadstoffe
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • psychologische und betriebspsychologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmer*innenschutzes
  • Betriebstechnik, Betriebsorganisation

Weiterbildung und Spezialisierungen

Sicherheitsfachkräfte sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Sicherheitsfachkräfte sind beispielsweise:

  • Neue Gesetze und Verordnungen
  • Psychologie, Krisenmanagement, Mediation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Betriebswirtschaft, Betriebstechnik

Mit entsprechender Weiterbildung stehen Sicherheitsfachkräfte berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten z. B. in Richtung Arbeitsplatzbewerter*in, Arbeitswissenschafter*in oder Qualitätssicherungstechniker*in offen.

Weitere Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie z. B.

  • bei der AUVA (Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt): www.auva.at (Vorsorge >> Sicherheitsschulung >> Sicherheitsfachkräfte).
  • und beim Verband der österreichischen Sicherheitsingenieure: www.voesi.at

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