Han­dels­ver­tre­ter*in

Für dich präsentiert von

Büro & Handel

Wie werde ich Han­dels­ver­tre­ter*in?

Der Beruf Handelsvertreter*in (auch Handelsagent*in) wird als freies Gewerbe selbstständig ausgeübt. Handelsvertreter*innen arbeiten an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Kund*innen. Sie vermitteln zwischen Herstellerbetrieben und Groß- und Einzelhandelsbetrieben und sorgen dafür, dass ein Produkt zeitgerecht und in ausreichendem Umfang in die Geschäfte kommt und verkauft werden kann. Dazu besuchen sie Großhandels- und Einzelhandelsunternehmen, die sie über das Angebot, insbesondere über neue Produkte der Herstellerfirmen informieren und beraten.

Handelsvertreter*innen sind sehr viel unterwegs und haben intensiven Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden. Sie planen, organisieren und führen Beratungs- und Verkaufsgespräche, verteilen Broschüren, Kataloge, Produktbeschreibungen und andere Informationsmaterialien und schulen ihre Kund*innen an den Produkten ein, wenn es sich bei diesen z. B. um technische Geräte oder Softwareprogramme etc. handelt.

Videostories zu diesem BerufAlle Videostories

Arbeiten als Handelsvertreter*in

Arbeitsumfeld

Handelsvertreter*innen bahnen den Kontakt zu potenziellen neuen Kund*innen an. Teilweise erhalten sie die Daten der Kund*innen von den Unternehmen, für die sie arbeiten, häufig müssen sie ihren Kundenstock erst selbst aufbauen. Manche Handelsvertreter*innen übernehmen als Kontakter*innen ausschließlich die Erstbesuche, meist sind sie als Kundenbetreuer*innen jedoch für die laufende Rundumbetreuung der Kund*innen zuständig und bauen sich durch regelmäßigen Kund*innenkontakt einen Stammkund*innenstock auf.

In der Regel sind Handelsvertreter*innen auf ein bestimmtes Sortiment spezialisiert, in dem sie sich auch fachlich gut auskennen. Innerhalb dieses Sortiments vertreten sie ein oder mehrere Unternehmen, die das Sortiment wechselseitig gut ergänzen. Dabei wird zwischen den Handelsvertreter*innen und den zu vertretenden Unternehmen in der Regel vereinbart, dass der*die Vertreter*in kein Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Produkten vertreten darf (Konkurrenzverbot). Mitunter umfasst ihr Angebot aber auch unterschiedliche Produktpaletten verschiedenster Unternehmen.

Bei einem Erstbesuch informieren Handelsvertreter*innen die neuen Kund*innen über die Produkte oder Dienstleistungen der Unternehmen, für die sie tätig sind. Sie beraten die Kund*innen, präsentieren verschiedene Produkte und informieren die Kund*innen über die einzelnen Waren bzw. das gesamte Warenangebot. Handelsvertreter*innen besprechen die Absatzmöglichkeiten sowie absatzfördernde Maßnahmen. Im Rahmen der Vorgaben des Herstellungsbetriebes verhandeln sie Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen.

Handelsvertreter*innen besitzen zumeist von den Unternehmen, für die sie arbeiten, weitgehende Vollmachten, sodass sie auch Rabatte und Sonderkonditionen gewähren können. Sie tätigen Verkaufsabschlüsse und sind für die Zustellung der Waren mitverantwortlich. Sie erstatten ihren Auftraggeber*innen regelmäßige Berichte, erledigen den anfallenden firmeninternen Schriftverkehr und führen und aktualisieren die Kund*innenkartei. Handelsvertreter*innen werden von ihren Auftraggeber*innen regelmäßig über neue Produkte und Dienstleistungen, die auf den Markt kommen, informiert und firmenintern eingeschult, wodurch sie ihre Produktkenntnisse ständig erweitern.

Handelsvertreter*innen sind selbstständig im Rahmen eines freien Gewerbes tätig. Ihr Einkommen setzt sich aus den Provisionen für die Verkaufsabschlüsse zusammen, die sie tätigen.
Vergleichbare Berufe im Angestelltenverhältnis findest du z.B. unter den Bezeichnungen Kund*innenbetreuer*in oder Verkaufstechniker*in / Vertriebstechniker*in.

Aufgaben

  • Kund*innen besuchen, beraten und betreuen (Filialen, Einzel- und Großhändler)
  • spezielle Beratungs- und Informationsgespräche führen (z. B. Eigenschaften, Besonderheiten, Vorteile von Produkten erläutern; Rationalisierungsmöglichkeiten aufzeigen)
  • neue Produkte einführen und vorstellen
  • Produkte und Waren vorführen
  • an Messen und anderen Verkaufsveranstaltungen teilnehmen
  • über Serviceangebote, Leasing- und Teilzahlungsangebote beraten
  • Bestellungen aufnehmen
  • Kaufverträge abschließen
  • Kund*innen mit Informationen über Neuerungen, Serviceleistungen etc. informieren
  • Reklamationen, Fragen usw. entgegennehmen und bearbeiten

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Handelsvertreter*innen verwenden für ihre Beratungs- und Verkaufstätigkeit Prospekte, Kataloge und andere Beratungs- und Verkaufsunterlagen sowie Produktproben, Demonstrationsobjekte, Vorführmodelle und andere Schauobjekte. Sie arbeiten mit Computern und Laptops und verwenden dabei elektronische Formularvorlagen und Verträge sowie Datenbanken mit Kontaktdaten, die sie immer auf dem neuesten Stand halten. Sie kommunizieren mit Telefonen, Mobiltelefonen über E-Mail, Internettelefonie und Onlinemeetings und Chats.

Ein wichtiges Arbeitsmittel für Handelsvertreter*innen ist die eigene Person: seriöses und vertrauenswürdiges Auftreten sowie Argumentations- und Überzeugungsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen in diesem Beruf.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Der Beruf Handelsvertreter*innen wird zumeist von Fachleuten einer Branche ausgeübt. Der Abschluss einer Handelsschule oder Handelsakademie oder einer kaufmännischen Lehre ist vorteilhaft. Je nach Produktgruppe, die vertreten wird sind aber auch technische Kenntnisse und entsprechende technische Ausbildungen erforderlich bzw. von Vorteil.

Informationen zum Berufseinstieg im freien Gewerbe Handelsvertreter*in / Handelsagent*in finden Sie auf der Homepage des Bundesgremiums der Handelsagenten (WKO).

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Groß- und Einzelhandel - Allgemein
  • Betriebswirtschaft
  • Waren- und Produktkunde
  • Logistik und Vertrieb
  • Marketing, PR, Werbung
  • Warenpräsentation
  • Verkaufsgespräche führen
  • Kund*innenberatung, Kund*innenservice
  • Reklamationswesen
  • betriebliche Softwareprogramme
  • Datensicherheit, Datenschutz

Weiterbildung und Spezialisierungen

Handelsvertreter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Handelsvertreter*innen betreffen beispielsweise:

  • neue Produkte, Materialien, Technologien
  • Produktschulungen
  • Marketing und Werbung
  • Rhetorik und Kommunikation
  • Verkaufs- und Verhandlungstechniken
  • E-Commerce
  • Direktmarketing, Direktvertrieb
  • Fachenglisch
  • Kostenrechnung und Controlling
  • digitale Tools und Anwendungen
  • E-Commerce
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Reklamationsmanagement, Kundenbetreuung
  • Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz

Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und zahlreiche andere Weiterbildungsanbieter bieten Kurse, Seminare und Lehrgänge in verschiedenen dieser Themenbereiche.

Auch Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bieten eine gute Gelegenheit sich in oben genannten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren. Insbesondere bieten sich Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung in Form eines Bachelor- oder Masterstudiums oder eine Zweitstudiums.