Staats­an­wal­t*­an­wäl­tin

Recht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Staatsanwalt*anwältin?

Gerichtsverhandlungen fandest du als Kind schon im Fernseh spannend? Du wolltest schon immer für Recht und Ordnung sorgen und dabei die Stelle des Strafverfolgers und -verstreckers einnehmen? Dann könnte Staatsanwalt*anwältin dein Traumjob sein! Als Staatsanwalt*anwältin vertrittst du das öffentliche Interesse und wirst über Straftaten in Kenntnis gesetzt, deren Ermittlungen du dann voran treibst. Wird ein Tatverdacht konkreter, reichst du Klage ein und vertrittst im anschließenden Prozess die Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz zu einem*r Rechtsanwalt*anwältin hast du keine privaten Mandanten oder Pflichtmandanten. Dennoch weisen die beiden Berufe nicht nur im Berufstitel Parallelen auf. Auch als Staatsanwalt*anwältin musst du dich genauestens auf die Verhandlung vorbereiten, eine Strategie entwickeln und Beweisführung vornehmen. Dazu gehört auch das Laden von Zeugen*innen und das Präsentieren von Beweisen, die deine Anklage untermauern. Natürlich bewegst du dich dabei im gesetzlichen Rahmen und bist Vertreter*in des Rechts – das tatsächliche Urteil überlässt du jedoch dem*der Richter*in. Wie deinem Kollegen steht dir allerdings ein Schlussplädoyer mit einem vorgeschlagenen Strafmaß zu, bevor sich der*die Richter*in für seine*ihre Entscheidung zurückzieht.

Videostories zu diesem Beruf8

Arbeiten als Staats­an­wal­t*­an­wäl­tin

Wichtige Fähigkeiten als Staats­an­wal­t*­an­wäl­tin

Damit du im Rahmen einer Gerichtsverhandlung das richtige Strafmaß vorschlagen kannst, benötigst du natürlich ein ausgeprägtes juristisches Fachwissen. Schließlich solltest du im Gerichtssaal nicht nach Gesetzen und entsprechenden Paragraphen suchen müssen. Dabei bist du ein*e Allround-Experte*in, denn du musst dich je nach Fall mit verschiedenen Rechtsformen, wie beispielsweise Familienrecht oder Strafrecht, auskennen. All dieses Wissen solltest du aber nicht nur im Kopf haben, sondern auch in der Praxis anwenden und in Verbindung miteinander bringen können. Logisches Denkvermögen wird dir hierbei behilflich sein. Auch eine gute Menschenkenntnis ist von Vorteil, wenn du Zeugen*innen befragst oder potenzielle Straftäter*innen vor einer Verhandlung verhörst. Für all deine Tätigkeiten ist es wichtig, dass du weißt wie du dich zu verhalten und welchem Protokoll du zu folgen hast, um dich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen. Da du im wechselnden Kontakt mit Opfern, deren Angehörigen und Tätern*innen stehst, solltest du auch psychisch gefestigt sein. Denn im Laufe deiner Karriere werden dir sicher auch unschöne Fälle unterkommen. Auch ein starkes Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden ist wichtig. Denn egal wie deine subjektive Meinung in einem Fall ist – in deinem Job hat sie nichts zu suchen! Denn du stehst im Dienste des Rechts und seinen Gesetzen.

Wie werde ich Staats­an­wal­t*­an­wäl­tin?

Der Weg, um ein*e Staatsanwalt*anwältin zu werden ist kein einfacher, schließlich trägst du viel Verantwortung in diesem Beruf. Zunächst wartet ein Studium der Rechtswissenschaft auf dich, das du herausragend absolvieren solltest, um überhaupt eine Chance auf eine Anstellung zu bekommen. Zusätzlich musst du das erste und das zweite Staatsexamen mit Prädikat bestehen. Ein weiteres Kriterium ist ebenfalls wenig überraschend, aber sehr wichtig: Du benötigst ein leeres Vorstrafenregister. Da du als Staatsanwalt*anwältin ebenfalls eine Berechtigung zum Richteramt benötigst, solltest du 3 bis 5 Jahre als Richter*in auf Probe gearbeitet haben.

In Österreich ist ein Diplom- oder Masterabschluss der Rechtswissenschaft Pflicht – inklusive einem 5-monatigem Praktikum. Auch hier musst du die Berechtigung für ein Richteramt erfüllen und mindestens eine einjährige Praxis am Gericht vorweisen. Wie auch für das Richteramt musst du die österreichische Staatsbürgerschaft nachweisen und an einer nationalen Universität studiert haben.

Fortbildungen und Spezialisierungen

Als Staatsanwalt*anwältin bist du bereits auf einer oberen Sprosse der Karriereleiter. Dennoch kannst du weiter zum*zur Oberstaatsanwalt*anwältin oder Generalstaatsanwalt*anwältin aufsteigen. Die Beförderungen verlangen allerdings in den meisten Fällen einige Berufspraxis von dir. Solltest du bislang noch nicht promoviert haben, kannst du auch das jederzeit nachholen. Zwar benötigst du als Staatsanwalt*anwältin nicht zwingend einen Doktortitel und auch für die Bewerbung als Richter*in auf Probe ist sie nicht zwingend erforderlich, dennoch kann sie dir bei der Bewerbung einen Vorteil verschaffen. Außerdem befähigt dich ein Doktortitel zur Lehre an einer Universität. Du kannst also die nächste Generation an Juristen*innen formen.

Zukunftsaussichten als Staats­an­wal­t*­an­wäl­tin

In der Regel findest du eine Anstellung in Staatsanwaltschaften von Landes- und Oberlandesgerichten. Außerdem kannst du beim Bundesgerichtshof arbeiten. In jedem Fall vertrittst du das staatliche Recht. Doch Vorsicht: Die Stellen sind begehrt! Denn Staatsanwalt*anwältin zu werden ist ein Traum vieler Juristen*innen. Schließlich winkt eine feste tarifliche Vergütung, die sich sehen lassen kann. Du solltest dein Studium also als Klassenbeste*r absolvieren und dich auf harte Konkurrenz gefasst machen. Hast du es allerdings geschafft, steht einer grandiosen beruflichen Zukunft nichts mehr im Wege. Zu dieser gehört übrigens, neben deinen normalen Bürozeiten und Gerichtsterminen, auch der Bereitschaftsdienst. Schließlich müssen Polizisten*innen auch nachts und am Wochenende die Möglichkeit haben, Haftbefehle zu beantragen.