Tanz­leh­rer*in

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Wie werde ich Tanz­leh­rer*in?

auch bekannt als Tanzpädagoge*in

Tanzlehrer*innen erteilen Personen aller Altersstufen Tanzunterricht und trainieren Turnier- und Profitänzer*innen. Sie halten Anfänger*innen- und Fortgeschrittenenkurse ab und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. In ihrem Unterricht vermitteln sie Gesellschaftstänze, Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze usw. und berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Schüler*innen. Sie schulen Rhythmik- und Taktgefühl und stellen Musikstücke zusammen, anhand derer sie die Tänze einstudieren. Tanzlehrer*innen arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, mit der Tanzschulleitung und den Mitarbeiter*innen von Sekretariat und Verwaltung.

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Arbeiten als Tanzlehrer*in

Arbeitsumfeld

TanzlehrerInnen unterrichten TanzschülerInnen aller Altersklassen in Gesellschaftstänzen und Standardtänzen wie z. B. Wiener Walzer, Rock'n'Roll, Fox-Trott, Boogie sowie in Lateinamerikanischen Tänzen wie Samba, Salsa, Rumba, Tango. Sie unterrichten außerdem Sondertanzformen wie Folklore, Step-Tanz oder Jazz-Dance. Bei entsprechenden Aus- und Weiterbildungen sind sie auch im sozialpädagogischen und musiktherapeutischen Bereich (Bewegungs- und Tanztherapie) tätig.

TanzlehrerInnen konzipieren und führen Kurse für AnfängerInnen (Grundkurse), Kurse für Fortgeschrittene und betreuen und trainieren Turnier- und ProfitänzerInnen. Sie planen und organisieren Tanzveranstaltungen und Bälle, beraten und informieren ihre TanzschülerInnen, erstellen Trainingspläne und bieten Übungs- und Wiederholungsstunden außerhalb der Kurszeiten an. Für eine Kurseinheit stellen sie Musikstücke zusammen, anhand derer die Tänze einstudiert werden, sie bedienen Mikrofone, Tonanlagen und CD-Player. Sie arbeiten auch im Sekretariat und in der Verwaltung mit und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. Als TanzschulinhaberInnen können sie auch Berufsausbildungen durchführen, z. B. TanzlehrerInnen selbst ausbilden.

Aufgaben

  • Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze usw. unterrichten
  • Kurse für Anfänger*innen (Grundkurse) anbieten
  • Kurse für Fortgeschrittene und Turniertänzer*innen konzipieren und durchführen
  • Tanzveranstaltungen, Abschlussbälle usw. planen und organisieren
  • Turniertänzer*innen und Profitänzer*innen betreuen
  • Trainingspläne erstellen, Begleitmusik auswählen
  • Kund*innenkarteien, Schüler*innenlisten, Dokumente, Handbücher usw. führen
  • administrative und organisatorische Tätigkeiten erledigen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Im Mittelpunkt der Arbeit von TanzlehrerInnen stehen die zu unterrichtenden TanzschülerInnen. TanzlehrerInnen verwenden im Rahmen ihres Unterrichts Musikanlagen und -geräte, wie z. B. CD-Anlagen, Mikrofone, Lautsprecher und Tonanlagen sowie Rhythmusinstrumente, wie Trommeln und Rasseln. Sie setzen auch Videoaufzeichnungen ein, um mit den SchülerInnen Bewegungsabläufe analysieren und korrigieren zu können. Der 'Etikette' entsprechend tragen sie immer gepflegte Kleidung, d. h. Anzüge bzw. Kostüme und Tanzschuhe.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Die Tanzlehrer*innenausbildung erfolgt in einer gewerbsmäßig betriebenen Tanzschule. Der*die Ausbildungsschüler*in muss mindestens zwölf Wochenstunden durch mindestens 32 Wochen pro Ausbildungsjahr beim Unterricht mitwirken und ist dabei zu allen für den Tanzunterricht erforderlichen Tätigkeiten heranzuziehen.

Die Ausbildung kann in verschiedenen Tanzschulen erfolgen, aber nicht in verschiedenen Unternehmen. Die Ausbildungsschüler*innen sind verpflichtet, während der Ausbildung den Ausbildungslehrgang des Verbandes der österreichischen Tanzlehrer (VTÖ) zu besuchen. Der Ausbildungslehrgang, wird vom Verband der Tanzlehrer im Rahmen seiner Fachschule oder von einer vergleichbaren Einrichtung abgehalten und dauert drei Schuljahre. Der Besuch dieses Lehrganges durch die Ausbildungsschüler*innen erfolgt neben der Ausbildung in der Tanzschule.
Der Ausbildungslehrgang umfasst mindestens 120 Unterrichtsstunden pro Schuljahr.

Voraussetzung für die Aufnahme zur Tanzlehrer*innenausbildung ist u. a. ein Mindestalter von 18 Jahren zu Ausbildungsbeginn. Außerdem wird durch eine kommissionelle Aufnahmeprüfung überprüft, ob die Kandidat*innen eine Reihe von Tänzen (z. B. Langsamer Walzer, Foxtrott, Rumba, Samba, Tango, Wiener Walzer, Jive usw.) in tänzerisch einwandfreier Weise beherrschen.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Klassischer Tanz, Ballet
  • Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze
  • Modern Dance / Zeitgenössischer Tanz
  • Turniertanzen
  • Tanzpädagogik, Tanzunterricht
  • Tanzkursplanung, Kursadministration
  • Betreuung von Tanzschüler*innen
  • Betreuung von Turniertänzer*innen und Profitänzer*innen
  • Buchhaltung, Kostenrechnung

Weiterbildung und Spezialisierungen

Tanzlehrer*innen haben die Möglichkeit sich weiterzubilden, indem sie z. B. private Tanzstunden nehmen, um verschiedene Tanztechniken zu verbessern. Ebenso können Weiterbildungen im Bereich der Rhetorik und Gesprächsführung von Nutzen sein.

Auch Tanzlehrer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Tanzlehrer*innen:

  • Modern Dance
  • Musical, Performance
  • Körperarbeit; Yoga, Pilates
  • Tanzpädagogik
  • Musiktherapie