Per­so­nen­kraft­wa­gen­tech­ni­ker*in

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Maschinen, Fahrzeuge & Metall

Wie werde ich Per­so­nen­kraft­wa­gen­tech­ni­ker*in?

Die Ausbildung zum/zur Personenkraftwagentechniker*in erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik.

Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik arbeiten in Kfz-Werkstätten, wo sie Wartungs- und Reparaturarbeiten an Personenkraftwagen durchführen. Sie warten, reparieren und montieren mechanische, elektrische und elektronische Bauteile, wie z. B. Motoren, Fahrwerk, Beleuchtungs-, Zünd- und Starteranlagen oder Alarmanlagen. Sie bauen schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Personenkraftfahrzeuge vorgeschriebenen Service bzw. die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltüberprüfung ("Pickerlprüfung") durch.

Personenkraftwagentechniker*innen beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden über die erforderlichen Reparaturen und Servicearbeiten. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Vorgesetzten und Berufskolleg*innen.

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Arbeiten als Personenkraftwagentechniker*in

Arbeitsumfeld

Kraftfahrzeugtechniker*innen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik sind mit der Prüfung, dem Ausbau, der Montage und Reparatur von Personenkraftwagen befasst. Sie warten und reparieren einzelne Komponenten und Bauteile des Fahrwerkes (Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Druckluftanlagen), der Motoren und aller elektrischen und elektronischen Anlagen (wie z. B. die Stromversorgungsanlage, Starterbatterie, Lichtmaschine), dem Motormanagement (Gemischaufbereitung und Zündanlage) sowie die Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer, Rücklicht, Armaturenbrettbeleuchtung). Sie beseitigen Korrosionsschäden (Rost) und führen Blecharbeiten und Lackierungen durch.

Bevor Personenkraftwagentechniker*innen mit den Reparatur- und Servicearbeiten beginnen, suchen sie systematisch nach Störungen und Defekten. Sie finden die Ursachen von Schäden und Funktionsstörungen am Fahrzeug heraus, in dem sie mit verschiedenen mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfgeräten und Vorrichtungen die wichtigsten Teile am Fahrzeug überprüfen. Dabei werden z. B. Hörkontrollen am Motor, elektronische Prüfungen und Fehlerabfragen mit Motortestgeräten und Tests der Bremsanlage am Bremsprüfstand durchgeführt.

Am Abgasmessstand werden die Schadstoffwerte der Auspuffanlage gemessen und bei Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Toleranzgrenze die Ursachen ermittelt und behoben (z. B. defekter Katalysator oder Lambdasonde). Mit dem Motortester werden die Einstellungen des Motors kontrolliert und der Fehlerspeicher ausgelesen. Sie führen Reifenwechsel und Ölwechsel durch und stellen Sicherheitszertifikate ("Pickerl") aus.

Je nach Spezialisierung führen Personenkraftwagentechniker*innen auch den Ein- und Ausbau von Klimaanlagen, Freisprechanlagen, Navigationssystemen, Alarmanlagen, Tempomaten, Einparkhilfen usw. durch. Sie dokumentieren ihre Arbeiten in Wartungsprotokollen und beraten und informieren ihrer Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten und Funktionen der Fahrzeuge, deren sichere Handhabung und Wartung und über erforderliche Reparatur- und Servicearbeiten. Mit einer entsprechenden Ausbildung im Spezialmodul "Hochvolt-Antriebe" führen Personenkraftwagentechniker*innen Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten auch an alternativen Antrieben durch (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantriebe).

Aufgaben

  • technische Unterlagen (Baupläne, Schaltpläne etc.) lesen und interpretieren
  • Schäden an Personenkraftfahrzeugen durch Überprüfen der wichtigsten Teile und Komponenten (Fahrgestell, Motor, Karosserie) mit Hilfe mechanischer, elektrischer und elektronischer Mess- und Prüfverfahren feststellen, Fehlerdiagnosen durchführen
  • Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und beschaffen
  • Bauteile des Fahrwerkes (z. B. Karosserie, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder) prüfen, ausbauen, montieren und warten
  • Reparaturarbeiten an mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Teilen des Fahrzeuges durchführen
  • Teile, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z. B. Zündkerzen, Luftfilter) austauschen
  • Werkstoffe wie Metallteile, Bleche und Kunststoffteile bearbeiten: Messen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schweißen, Schleifen und Trennschleifen
  • elektrische und elektronische Einrichtungen wie z. B. Heiz- und Klimaanlagen, Entertainment-Center, Navigationssysteme, Freisprechanlagen und Alarmanlagen einbauen, warten und reparieren
  • Servicearbeiten wie "Pickerlprüfung" durchführen: Motor, Bremsen, Lichtanlagen, Abgaswerte etc. an entsprechenden Prüfständen und mit verschiedenen Messgeräten kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren
  • mit entsprechender Spezialausbildung: Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten an Alternativantrieben (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantrieben) durchführen
  • Kühl- und Schmiermittel und andere Flüssigkeiten prüfen und tauschen
  • Kundinnen und Kunden über die Handhabung und Wartung der Fahrzeuge beraten und informieren
  • Arbeitsprotokolle, Wartungs- und Serviceprotokolle, Kundenkarteien führen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Kraftfahrzeugtechniker*innen für Personenkraftwagen hantieren mit Handwerkzeugen, wie z. B. Schraubenzieher und -schlüssel, Zangen, Hämmer, Messwerkzeuge, Multimeter, Kerzenschlüssel sowie mit verschiedenen Maschinen und Vorrichtungen: Hebebühnen, Wagenheber, Wuchtmaschinen, Achsmessstand, Bremsprüfstand, Bohrmaschinen etc. Immer wichtiger werden elektronische Mess- und Prüfgeräte (z. B. Motortestgeräte, Fehlerspeicherauslesegeräte).

Bei ihrer Arbeit verwenden sie diverse Karosserieersatzteile aus Metall und Kunststoff, Hilfsmaterialien wie Kühlmittel, Lötmittel, Schmiermittel, Isoliermaterial, Batteriesäure, destilliertes Wasser, Bremsflüssigkeit, Gefrierschutzmittel und Ersatzteile, wie z. B. Starterbatterien, Generatoren, Starterersatzteile, Zündkerzen, Glühbirnen und Dichtungsringe, Kabel und Schrauben. Sie führen Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Material-, Lager- und Stücklisten und lesen Wartungshandbücher und Bedienungsanleitungen.

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Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist ein Modullehrberuf. Die Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Kraftfahrzeugtechnik (=Grundmodul) und die 1 1/2jährige Ausbildung im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik.

Zur weiteren Vertiefung der Ausbildung kann noch ein weiteres Hauptmodul (Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik) gewählt werden oder eines der 1/2jährigen Spezialmodule:

  • Systemelektronik
  • Hochvolt-Antriebe

Jedes Hauptmodul kann mit jedem anderen Hauptmodul oder den Spezialmodulen kombiniert werden.

Dauer der Lehrzeit:

  • 3,5 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + ein Hauptmodul + Spezialmodul
  • 4 Jahre: Grundmodul + zwei Hauptmodule

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Kraftfahrzeugtechnik - Personenkraftwagentechnik
  • Elektrik und Elektronik
  • Hydraulik und Pneumatik
  • Motoren und alternative Antriebskonzepte
  • Personenkraftwagenarten und ihres Aufbaus
  • Schaltpläne, Anschlusspläne, Blechbearbeitungen und Havariearbeiten
  • Korrosionsschutz und Lackierungen
  • Prüf-, Ausbau-, Montage-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
  • Tapezierungen, Verglasungen
  • computergestützte Diagnosemethoden
  • Betriebssicherheit
  • Umweltstandards, Verordnungen und Gesetze
  • technische Dokumentation
  • Kundenberatung und -betreuung

Weiterbildung und Spezialisierungen

Personenkraftwagentechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Fahrzeugtechnik (Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik) sowie in Betriebswirtschaft und Unternehmensführung.
Einrichtungen wie der Österreichische Verein für Kraftfahrzeugstechnik führen laufend Seminare und Vorträge zu neuen Entwicklungen in der Kraftfahrzeug- und Motorentechnik durch. Außerdem werden beispielsweise von der Schweißtechnischen Zentralanstalt (SZA) in Wien Schweißkurse angeboten.

Viele Betriebe führen außerdem für ihre Mitarbeiter*innen interne Schulungen durch oder bieten Kfz-Hersteller- und Vertriebsfirmen die Möglichkeit zu Einschulungskursen zu neuen Modelle und Kfz-Technologien. Für Kraftfahrzeugtechniker*innen in Klein- und Mittelbetrieben wird auch die Kundenberatung und -betreuung immer wichtiger.

Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. B. in Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Elektronik) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

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