Ein­rich­tungs­be­ra­ter*in

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Wie werde ich Ein­rich­tungs­be­ra­ter*in?

Einzelhandelskaufleute im Bereich Einrichtungsberatung (Einrichtungsberater*innen) verkaufen Möbel und Einrichtungsgegenstände und beraten ihre Kundinnen und Kunden. Sie planen Einrichtungsgegenstände und Wohnräume – vorwiegend am PC, teilweise auch händisch. Sie bestellen Waren, übernehmen Lieferungen und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Außerdem unterstützen sie bei der Planung verkaufsfördernder Maßnahmen (z. B. Werbung) und setzen diese um und dekorieren das Geschäftslokal passend zu den jahreszeitlichen Gegebenheiten (Weihnachten, Ostern etc.). Beim Verkauf ihrer Waren wickeln sie den Zahlungsverkehr ab. Für das Erledigen der anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten beherrschen sie den Umgang mit dem Computer.

Einrichtungsberater*innen arbeiten im Team mit ihren Kolleginnen und haben Kontakt zu Fachkräften aus anderen Abteilungen und ihren Kundinnen und Kunden. Sie arbeiten in Filialen von Einrichtungshäusern und Spezialgeschäften.

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Arbeiten als Einrichtungsberater*in

Arbeitsumfeld

Einzelhandelskaufleute im Schwerpunkt Einrichtungsberatung führen in Fachgeschäften und Möbelhäusern den Einkauf, die Lagerung und den Verkauf von Waren sowie die damit verbundenen kaufmännisch-administrativen Tätigkeiten (Bürotätigkeiten) durch. Außerdem planen sie Einrichtungen individuell für ihre Kundinnen und Kunden.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren (z. B. Möbel und Accessoires für Wohnräume) und die entsprechende Beratung ihrer Kundinnen und Kunden, einschließlich der Planung von Einrichtungen für Wohnräume. Im Einkauf ermitteln die Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf des Betriebes anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Bei der Warenübernahme kontrollieren sie, ob Bestellung und Lieferung hinsichtlich Menge, Qualität und Preis übereinstimmen. Bei etwaigen Mängeln der Waren oder bei durch den Transport verursachten Schäden verständigen sie die Lieferant*innen. Anschließend nehmen sie die gelieferten Waren in die IT-gestützte Lagerbuchhaltung auf, indem sie die entsprechenden Kenndaten der Waren in den Computer eingeben. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, sind die Verkaufspreise auszuzeichnen. Die Preisauszeichnung erfolgt im Lager oder beim Einschlichten der Waren in Verkaufsregale bzw. beim Aufstellen im Verkaufsraum.

Beim Verkauf steht die Beratung der Kundinnen und Kunden bzw. das Verkaufsgespräch im Vordergrund. Sie beraten ihre Kunden und Kundinnen über das Warensortiment, über Eigenschaften, Qualität und Unterschiede der verschiedenen Angebote. Informieren über mögliche Alternativen und Preise und wickeln auch die Zahlung ab. Dabei planen sie Einrichtungsgegenstände und Wohnräume mit spezieller Planungssoftware, erstellen aber auch Skizzen und Berechnung von Hand.

Häufig bestellen Einrichtungsberater*innen auf Kundenwunsch nicht lagernde Waren bei Produzenten oder Großhändlern, wobei diese oft an spezielle Kundenwünsche angepasst wird (Zusammensetzung der jeweiligen Möbel).

Ist ein Kunde/eine Kundin mit der gekauften/bestellten Ware einmal nicht zufrieden, weil diese z. B. beschädigt ist oder eine falsche Größe, Form, Farbe etc. gewählt wurde, nehmen Einrichtungsberater*innen die Reklamation entgegen, tauschen die Waren um oder stellen Gutschriften aus.

Immer wichtiger wird im Einzelhandel die Verkaufsabwicklung über E-Commerce - also Verkaufsportale im Internet. Für viele Einrichtungsberater*innen wird daher auch der sichere Umgang mit E-Commerce-Anwendungen immer wichtiger. Dabei spielt sowohl die rasche, als auch die richtige Abwicklung der Kundenbestellungen eine besondere Rolle.

Das Sortiment im Bereich Einzelhandel-Einrichtungsberatung umfasst insbesondere Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Büro-/Arbeitszimmer, Küchen und Badezimmereinrichtungen. Das Warenangebot wird sehr oft durch Terrassen- und Gartenmöbel, Teppiche, Bodenbeläge, Bettwaren, Heimtextilien, Haushaltsgeräte, Wohnaccessoires und Geschenkartikel ergänzt.

Aufgaben

  • Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und die Warenbestellungen durchführen
  • Einkauf unter Berücksichtigung aktueller Wohntrends und Messeneuheiten planen
  • Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten
  • Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen
  • betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren, wie z. B. Kojen und Musterensembles mit Einrichtungsgegenständen gestalten
  • Kundinnen und Kunden bei der Produktauswahl beraten und Serviceleistungen anbieten
  • Baupläne hinsichtlich möglicher Einrichtungsgestaltung lesen und Skizzen und Einrichtungspläne nach Kundenwunsch gestalten
  • Einrichtung individuell mit der Hand und am PC für die Kundinnen und Kunden planen
  • Einrichtungsvorschläge entwickeln
  • Verkaufsgespräche führen
  • Bestellungen und Aufträge entgegennehmen und abwickeln
  • Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
  • Reklamationen behandeln

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Einzelhandelskaufleute im Bereich Einrichtungsberatung verwenden für ihre Arbeit Kassen-, Bestell- und Lagersysteme, die durch spezielle Computersoftware gesteuert werden (Bestell- und Abrechnungssysteme). Außerdem setzen sie bei der Planung von Wohnräumen spezielle Planungssoftware ein, verwenden für Skizzen aber auch Papier und Stifte.

Auch der Internethandel gehört für viele Einzelhandelskaufleute mittlerweile zum Arbeitsalltag, d. h. viele Bestellungen werden bereits über das Internet durchgeführt. Wie in allen Handels- und Dienstleistungsbereichen müssen sie auch jederzeit für ihre Kundinnen und Kunden erreichbar sein, dazu ist ein sicherer Umgang mit Telefon, E-Mail, Messengern etc. besonders wichtig.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Schulstandorte für Berufsschulen für den Lehrberuf Einzelhandel siehe unter Einzelhandel - Allgemeiner Einzelhandel (Lehrberuf).

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Einzelhandel - Einrichtungsberatung
  • Innenausbau, Innen-Einrichtung
  • Gestaltung und Design
  • Konzept, Planung und Organisation
  • Textilien und Materialienkunde
  • Möbelwaren, Stile und Design
  • Farben und Lichtgestaltung
  • CAD (Computer Aided Design) und Computersimulation
  • E-Commerce
  • Kundenberatung und -betreuung
  • Datenbanken und Dokumentation

Weiterbildung und Spezialisierungen

Einzelhandelskaufleute / Einrichtungsberater*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse für den Bereich Handel an.

Viele Betriebe, Möbel- und Einrichtungshäuser bieten regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Sortimenten durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (insb. Handelsakademien). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.