Be­rufs­kraft­fah­rer*in ­für Gü­ter­be­för­de­rung

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Wie werde ich Be­rufs­kraft­fah­rer*in ­für Gü­ter­be­för­de­rung?

auch bekannt als LKW Fahrer*in

Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Güterbeförderung lenken Fahrzeuge des Gütertransports im Fern- und Nahverkehr. Beim Warentransport führen sie bei grenzüberschreitenden Routen auch alle Zollformalitäten durch. Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in ihren Fahrzeugen, teilweise auch in Werkstätten, Lagerhallen und im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und ihren Vorgesetzten zusammen. Berufskraftfahrer*innen haben Kontakt zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeiter*innen, Frächter*innen, Speditionskaufleuten, zur Polizei, zu Mitarbeiter*innen der Zollverwaltung und Mitarbeiter*innen der belieferten Unternehmen.

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Arbeiten als Berufskraftfahrer*in für Güterbeförderung

Arbeitsumfeld

Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Güterbeförderung lenken Fahrzeuge (Lastkraftwagen, Kraftwagenzüge, Sattelkraftfahrzeuge oder Tankwagen) des Gütertransports im Nah- und Fernverkehr.

Bei der Durchführung eines Waren- bzw. Gütertransports erhalten Berufskraftfahrer*innen von ihren Arbeitgeber*innen einen Transportauftrag. Sie überprüfen vor Antritt der Fahrt das Fahrzeug auf Fahr- und Verkehrssicherheit und stellen es am Warenübernahmeort bereit. Sie übernehmen die Waren und die für die Zollabwicklung benötigten Papiere. Bei der Warenverladung überwachen sie die Einhaltung der transport- und sicherheitstechnischen Vorschriften oder nehmen selbst die Verladung vor. Sie überprüfen die Vollständigkeit ihrer persönlichen Ausweispapiere sowie die Fahrzeugpapiere und planen die Fahrtroute. Dann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort, erledigen an den Grenzen die Zollformalitäten und beim Empfänger die Empfangsmodalitäten. Nach der Warenzustellung übernehmen sie erneut Frachtgut oder treten die Rückfahrt mit leerem Fahrzeug an.

Berufskraftfahrer*innen führen an den Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch. Dabei überprüfen sie alle Funktionen des Fahrzeuges wie die Bremsanlage, die Elektronik, die Lichtanlage oder den Motor. Können sie Reparaturarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung durch eine Reparaturwerkstätte.

Aufgaben

  • das Kraftfahrzeug auf Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit prüfen
  • Strecken und Termine planen
  • Fahrzeug am Warenübernahmeort bereitstellen; Waren und die für die Zollabwicklung benötigten Papiere (Ausfuhrerklärung, Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungszeugnisse usw.) übernehmen
  • Einhaltung der transport- und sicherheitstechnischen Vorschriften bei der Verladung der Waren überwachen oder selbsttätig verladen, stauen und sichern
  • die beförderten Güter bei der Lagerung und beim Transport richtig behandeln
  • Vollständigkeit der persönlichen Ausweispapiere, wie Führerschein, Reisepass, Firmenausweis, Fahrzeugpapiere überprüfen
  • das Fahrzeug unter Beachtung der einschlägigen kraftfahrrechtlichen und verkehrsrechtlichen Bestimmungen sowie unter Anwenden einer verkehrssicheren, wirtschaftlichen, umweltbewussten und rücksichtsvollen Fahrweise zum Zielort lenken
  • Zollformalitäten erledigen, Empfangsformalitäten beim/bei der Empfänger*in erledigen
  • Waren zustellen, Frachtgut übernehmen
  • Rückfahrt bzw. neue Route antreten
  • Fahrzeug warten und instand halten
  • Störungen am Fahrzeug systematisch erkennen und beurteilen; einfache Störungen beheben
  • bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen im Straßenverkehr richtig reagieren; Erste Hilfe leisten
  • Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere Vorkommnisse abfassen und weitergeben
  • Kund*innen beraten und betreuen

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Berufskraftfahrer*innen lenken Lastkraftwägen, Kraftwagenzüge, Sattelkraftfahrzeuge oder Tankwägen unter Beachtung der jeweils rechtlichen Bestimmungen. Sie hantieren mit Reparaturwerkzeugen (z. B. Schraubenschlüssel, Wagenheber), Mess- und Prüfgeräte und bedienen Reinigungsgeräte sowie Be- und Entladegeräte (z. B. hydraulische Hebebühnen). Sie lesen Straßenkarten und bedienen elektronische Routenplaner (GPS). Im Warentransport verwenden Berufskraftfahrer*innen einen Vielzahl an Formularen wie z. B. Fracht- und Lieferscheine, Zollformulare, Ursprungszeugnisse.

Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Transport- und Speditionswesen
  • Güterbeförderung, Logistik
  • LKW-Führerschein
  • KFZ-Technik, KFZ-Elektronik, GPS
  • Arbeitsrecht, Betriebssicherheit
  • Wartung und ReparaturFahrtenbuchführung
  • Erste Hilfe

Weiterbildung und Spezialisierungen

Berufskraftfahrer*innen - Güterbeförderung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Alle Berufskraftfahrer*innen (Personenverkehr, Warenverkehr) müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Aber auch eine Ausbildung zum/r Kranführer*in, zum/zur Hubstaplerfahrer*in oder zum/zur Fahrlehrer*in bietet eine Weiterbildungsmöglichkeit für Berufskraftfahrer*innen - Güterbeförderung.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.